Startseite > Handel > Möbelhäuser > Mömax > gelöste Beschwerde-Nr.: 188853
Durch Mömax gelöste Beschwerde. | 325 Views | 12.03.2019 | 10:44 Uhr
geschrieben von Hans Jochem Häuser

Mömax (Würzburg)

Möbel mit Verfallsdatum

Unfallgefahr bei normalem Gebrauch

Die im Oktober 2016 gekauften sechs Sessel (Gebrauch als Esszimmerstühle) gaben recht früh Anlass zu Beanstandung. Mindestens einer der Sessel musste während der Gewährleistung getauscht werden.

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Im November 2018, bei einer kleinen Familienfeier brach dann bei einem der Stühle die Rückenlehne ab. Wegen der schnellen Reaktion kam es dabei (noch) nicht zu einer Körperverletzung. Eine Reklamation dieses Sessels und auch der übrigen lehnte der Verkäufer wegen des Alters der Produkte ab. Inzwischen sind drei der Sessel überhaupt nicht mehr zu benutzen und die übrigen nur mit äußerster Vorsicht. Die Sessel wurden 2016 zu einem 40%igen Rabattpreis für 269,70 € erworben

Ein Schreiner erhielt den Auftrag, herauszufinden, ob denn diese Sessel zu reparieren wären. Das Ergebnis war leider wenig erfreulich. Das verwendete Holz, so der Schreiner, stamme vom Gummibaum, der für die Latexernte genutzt und danach auch als Möbelholz verwendet würde.

Bei vernünftigem Umgang mit dem Holz sei dies nicht zu beanstanden. Wohl aber die hier vorliegende Verarbeitung zu Sitzmöbel. Diese Verarbeitung sei Anlass zu erheblichen Beanstandungen, und nicht für Sitzmöbel geeignet. Demontage bei bzw. während normalem Gebrauch nicht auszuschließen. Das hierbei Unfälle mit erheblicher Verletzungsgefahr vorkommen können, liegt daher wohl auf der Hand!

Notgedrungen wurde nun daraus die Lehre gezogen, dass es wenig sinnvoll wäre, erneut nach Produkten dieser Bauart Ausschau zu halten. Inzwischen wurden Sessel bei einem ansässigen Handwerksbetrieb in Auftrag gegeben.

Die drei noch unter Vorbehalt benutzten Sessel sollten noch solange halten, bis der Ersatz geliefert werden kann.

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Meine Forderung an Mömax: Erstattung des Kaufpreises und Abholung des Schrott


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.03.2019 | 16:17
Firmen-Antwort von: Mömax
Abteilung: Social Media Kommunikation

Sehr geehrter Kunde,

gerne würde wir dazu genauer Stellung beziehen. Dazu bräuchten wir bitte Ihre Bestellnummer und Ihren vollständigen Namen. Diese Daten können Sie uns gerne an feedback spider monkey moemax.com schicken. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr mömax Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.03.2019 | 21:56
von Marcel_b B. | Regelverstoß melden
Also bei Kauf im Oktober 2016 ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen. Da bringt auch ein Beweis das von Anfang an ein Mangel bestanden hat nichts mehr.

17.03.2019 | 19:18
von Hans Jochem Häuser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Feedback spider monkey moemax.com hat nach einer Ergänzung zu meinen Ausführungen hier, signalisiert, dies an die Filiale Kempten gesandt zu haben. Von dort sollte innerhalb 14 Tagen eine Stellungnahme erfolgen. Kommt diese nicht oder ist abschlägig, soll nochmals an Feedback gemeldet werden.


25.03.2019 | 12:07
von Hans Jochem Häuser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Ansatz, kann man sagen, das eine Lösung in Sicht ist. Mir (uns) wurde ein Gutschein im Wert von 100,00 € angeboten, der uns zugeschickt werden soll. Da dies aber bisher noch aussteht, der Gutschein also noch nicht vorliegt, können wir den Vorgang noch nicht schließen. Nach telefonischer Auskunft sind die fraglichen Stühle inzwischen beim Hersteller beanstandet und bei Mömax aus dem Programm entfernt worden. Somit haben wohl unsere negativen Erfahrungen mit diesem Produkt, dazu beigetragen, so dass niemand anderen mehr damit geschädigt werden wird.


09.04.2019 | 14:32
von Hans Jochem Häuser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, Mömax hat pauschal einen Gutschein in Höhe von 100,00 € ausgegeben.
Damit ist der Schaden zwar nicht behoben, aber der Fall dennoch abgeschlossen
Häuser




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