VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)
Unberechtigte Aboforderung
Bestell-/Kundennummer: 94-043110-96
Es wurde kein Abo für irgendwelche Produkte oder Serviceleistungen mit VNR abgeschlossen. Die erhaltene Rechnung vom 21.03.2019 ist ungerechtfertigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21.03.2019 machen Sie angebliche Abokosten in Höhe von insgesamt 220,15 Euro (ReNr 10-3134532).
Ich mache Sie hiermit darauf aufmerksam, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe und erwarte eine sofortige schriftliche Bestätigung der Stornierung Ihrerseits.
Sollten Sie dahingehend eine andere Sichtweise haben, fordere ich Sie auf, mir schriftlich aufzuzeigen, wie, wann und zu welchen Bedingungen aus Ihrer Sicht dieser angebliche Vertrag zustande gekommen sein sollte. Ich bezweifle, dass ein Vertrag rechtmäßig zustande gekommen sein sollte und werde Ihre ungerechtfertigten Forderungen nicht nachkommen.
Außerdem erkläre ich hiermit hilfsweise den sofortigen Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und der Anfechtung. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung sowie die sofortige Kündigung des Vertrages.
Ich erwarte eine sofortige, schriftliche Stornierung aller gegen mich in unberechtigterer Weise erhobenen Forderungen. Außerdem erwarte ich die Löschung aller meiner eventuell bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.
Ich behalte mir wegen des Verdachts auf arglistige Täuschung, die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie vor.
27.03.2019 | 10:37
Abteilung: Online Marketing
Guten Tag,
danke, dass sich die Zeit genommen haben uns Ihren Fall zu schildern.
Aufgrund Ihrer Reklamation habe ich Ihr Kundenkonto geprüft und sämtliche Abonnements für Sie zu Sofort beendet. Zusätzlich wurden die offenen Rechnungen storniert. Es bestehen somit keine offene Forderungen gegen Sie. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, ist diese als gegenstandlos zu betrachten. Wenn Sie eine weitere Ausgaben erhalten, können Sie diese behalten. Per E-Mail erhalten Sie noch eine Stornobestätigung zu diesen Vorgang.
Kurz möchten ich Ihnen erklären, warum Sie beliefert und Rechnungen an Sie versandt wurden.
Laut unseren Unterlagen liegt uns eine Online-Bestellung vom 27.01.2019 vor. Deshalb wurden Sie mit einer Probeausgabe beliefert. Ihnen wurde eine Ansichtszeit von 30 Tagen gewährt. Innerhalb Ihrer Ansichstzeit hat uns jedoch kein Widerruf erreicht. Aus diesem Grund haben Sie die Folgelieferungen und dementsprechend Rechnungen erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen in Ihrem Sinne lösen konnte uns Sie mit der Bearbeitung zufrieden sind.
Freundliche Grüße aus Bonn
Simon Böhm
Abteilung Kundenzufriedenheit