Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 117 Views | 12.09.2019 | 20:16 Uhr
geschrieben von Alexander Hain

Immergrün Energie (Köln)

Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: G28310A1414

Sehr geehrte Damen und Herren,

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da meine Nachrichten von Ihnen nicht beantwortet oder ignoriert werden, wende ich mich auf diesen Wege an Sie.

Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:

  • Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
  • Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
  • Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
  • OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragraphen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil keine Berechnungsgrundlage mir vorliegt, teile ich diese Zweifel.
SCHLAGWORTE

Falls Sie nach wie vor auf den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie

  1. auf meine Argumentation einzugehen und
  2. die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens mir zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hain

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Meine Forderung an Immergrün Energie: 108,08 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.09.2019 | 10:27
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.09.2019 | 12:16
von Alexander Hain | Regelverstoß melden
Das"Problem" würde bereits geklärt. Der Nichterfüllungsschaden wurde in einer neuen Rechnung nicht berücksichtigt.

Immergrün reaktion:

Sehr geehrter Herr Hain,
gerne geben wir Ihnen Auskunft bezüglich der von Ihnen im Portal „Reclabox" veröffentlichten Beschwerde.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass aufgrund der außerordentlichen Kündigung zum 11.06.2019 Ihr Vertragsverhältnis vorzeitig beendet worden ist.
Um diesen Schaden auszugleichen, erlauben wir uns eine Geltendmachung eines angemessenen Ausgleichsbetrages. In Ihrem Fall beläuft sich dieser auf 128,62 Euro. Bei der Berechnung haben wir uns an Ihrer monatlichen Abschlagssumme sowie der vertraglichen Restlaufzeit orientiert.
Dass die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens nicht zu beanstanden ist, haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt. So entschied beispielsweise das Amtsgericht Arnsberg mit Urteil vom 30.07.2015, Az.: 3 C 162/15:
„Die Beklagte hat durch die Nichtzahlung der geschuldeten Abschläge gegen eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verstoßen (…). Dementsprechend hat sie der Klägerin den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen, (…). Die Klägerin ist so zu stellen, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. "
Wir sind stets darauf bedacht, auch nicht bzw. nicht vollständig berechtigte Anliegen, die an uns herangetragen werden, zufriedenstellend zu lösen.
Daher sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus Kulanz bereit, Ihrem Anliegen zu entsprechen und den Nichterfüllungsschaden zu stornieren.
Eine korrigierte Schlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! Beschwerdemanagement

16.09.2019 | 11:09
von Alexander Hain gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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