82 Views | 28.10.2019 | 07:40 Uhr
geschrieben von Dominik Simon

Involatus Carrier Consulting GmbH (Kaarst)

100% Storno oder Umbuchungskosten, Nichtanerkennung des Vertrags

Bestell-/Kundennummer: 6397823

Am 16.10.2019 um 08:52 Uhr habe ich eine fehlerhafte Buchungsbestätigung Ihrerseits per E-Mail erhalten.

SCHLAGWORTE

Um 09:54 Uhr habe ich diesen Irrtum bemerkt und Ihnen unmittelbar per E-Mail mitgeteilt, dass hier ein Irrtum im Datum vorliegt.

Zusätzlich habe ich dies auch um 10:06 Uhr telefonisch mitgeteilt (Nachweise liegen jeweils vor).
Ich fechte hiermit den Vertrag nach § 121 Abs. 1 BGB wegen Irrtums an. Wie dieser Irrtum entstanden ist, ob ein Fehler im System o. ä. vorlag, kann ich abschließend nicht beurteilen.
Ich war bereit, im weiteren Mail-Verlauf mit Ihrem, nun, nennen wir es vorsichtig "Kundenservice"-Team,
nach wie vor Ihre Dienstleistung zum korrekten Flugdatum/Flug, nämlich so wie eingegeben, einen Tag zuvor, mit Flug DE0129, Condor, Sonntag, 00:20 HRG -> HAJ in Anspruch zu nehmen. Dies wurde jedoch Ihrerseits abgelehnt.
Liegt ein Anfechtungsgrundes nach §§ 119, 120 BGB und unverzüglicher Anfechtung durch den Irrenden, entsprechend § 121 BGB vor, wird der Vertrag nach der Vorschrift aus § 142 Abs. 1 BGB so behandelt, als ob er nie geschlossen worden wäre.

Reiseunterlagen und geleistete Anzahlungen sind zurückzugeben.
Ich fordere Sie hiermit auf, den vollständig geleisteten Betrag von 184,00 € via MasterCard zu stornieren.

Per E-Mail, wurde mir nun einen Tag später mitgeteilt, dass weder eine kostenfreie Stornierung, noch die Anfechtung des Vertrages möglich ist.

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Meine Forderung an Involatus Carrier Consulting GmbH: Korrektur des Flugdatums aufgrund von Irrtum oder Fehler oder Erstattung des Flugpreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.12.2019 | 08:01
von Dominik Simon noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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