49 Views | 28.07.2020 | 21:23 Uhr
geschrieben von Yves Semmler

Sixt GmbH & Co. (Pullach)

Sixt unterstellt Schaden am Leih-Transporter ...

Bestell-/Kundennummer: BE52335A42

... und berechnet Nachbetankung für abgestelltes, vollbetanktes Fahrzeug!

Wir haben uns am 10.07.2020 eine Transporter von Sixt ausgeliehen für 5 Std. Dies war ein Sonderangebot von Sixt für 20,18 €

SCHLAGWORTE

Nach ca 1,5 Std haben wir den Transporter vollgetankt auf den Hof der Vermieterstation gestellt. Am 13.07.2020 haben wir das erste Schreiben von Sixt erhalten. Dieses Schreiben war die Rechnung von Sixt. In dieser Rechnung wurden 9,-- € für eine Nachbetankung in Rechnung gestellt. Am gleichen Tag sind wir zur Vermieterstation und haben nach dem in Rechnung gestellten Betrag gefragt. Dort wurde eine Kopie von unserer Tankquittung vorgenommen und uns wurde Versichert, dass der Betrag auf das angegebene Konto zurück Gezahlt wird.

Nun haben wir am heutigen Tag, den 15.07.2020, erneut ein Schreiben von Sixt erhalten. In diesem Schreiben haben sie einen Schaden an dem Transporter festgestellt und um Stellungnahme gebeten. Auch nach diesem Schreiben der erneute Besuch bei Sixt um zu Fragen, was genau da schief läuft?

Ich habe schon sehr oft bei Sixt und Co. Autos geliehen. Und ich habe in all den Jahren noch nie so einen Schwindel erlebt wie jetzt.

Aber das beste war die Aussage des Mitarbeiters vor Ort. Er hat natürlich keine Dokumente gefunden, die den ersten Vorgang schon widerlegen. Wir warten jetzt das Schreiben von Sixt ab und werden, wenn nötig, Zivilrechtlich gegen diese Dinge vorgehen.

Übrigens gibt es für alles Geschriebene Zeugen, die auch vor Ort waren. Und natürlich haben wir auch Belege und Protokolle, die den Schwindel auffliegen lassen. Tankquittung, Mietvertrag und unterschriebenes Abnahmeprotokoll vom Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe.

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.07.2020 | 08:58
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Hier ein Tip:
Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.
Viel Erfolg!

29.07.2020 | 09:03
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
 spider monkey Fred. .H.S.: Prinzipiell stimmt das ja, was Sie schreiben.

Aber hier in dem Fall ist es ja eine besondere "Dreistigkeit" (vorsichtig formuliert) von Sixt, da ja ein Rückgabeprotokoll vorliegt, was eindeutig belegt, dass KEINE Schäden vorgelegen haben bei Rückgabe.



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