Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 168 Views | 19.12.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Eric Hornig

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Mahnung anhand geschätztem Verbrauch! Tatsächlicher Verbrauch 0

Bestell-/Kundennummer: 242 125 652 964 und 242 125 632 641

E.ON schätzt den Stromverbrauch, da es sich aber um einen Neubau mit neuen Zählern und 0 kWh Strom auf der Uhr handelt, da bis zum Einzug Baustrom vom Nachbargrundstück bezogen wurde, werde ich nun massiv angemahnt.

Mail vom 2.11.2020:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich für die folgenden Vertragskonten nicht zuständig bin:

1. Vertragskonto: 242 125 652 964 Zählernummer 1EFR1947048083

Vertragsinhaber Mxxx Hxxx / Axxx Kxxx Sxxx 0, 24211 Lehmkuhlen.

Nach meiner Information ist meine Mieterin bei den Stadtwerken Kiel mit der Vertragsnummer 9xxx ab dem 01.09.2020 Kunde.

Zählerstand zum 01.09. betrug 0 kWh, da dies ein Neubau ist.

2. Vertragskonto: 242 125 632 641 Zählernummer 1EFR1947048079

Vertragsinhaber Hxxx xxx Cxxx 0, 24211 Lehmkuhlen.

Nach meiner Information ist mein Mieter ab dem 01.10.2020 Kunde bei einer mir nicht bekannten Versorgungsgesellschaft.

Zählerstand zum 01.10. betrug 0 kWh da dies ein Neubau ist.

Bitte überweisen Sie mir den am 19.10.2020 irrtümlich gezahlten Betrag 191,43€ bis zum 16.11.2020 auf mein Bankkonto zurück.

Anschliessend bekam ich erneute Mahnungen mit Androhungen von Inkasso und Abstellen des Stroms von E.ONn.

Mail vom 07.12.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie telefonisch am 04.12.2020 mit Frau Ixxx Sxxxxx besprochen sende ich Ihnen hiermit das Zählerstandsprotokoll. Das Original folgt per Post. Ich bitte hiermit nochmals um Berücksichtigung der Zählerstände von 0 kWh und Korrektur der Rechnungen. Ich habe aufgrund Ihrer Mahnungen irrtümlich einen Betrag in Höhe von 191,43 € zum Vertrag 242 125 632 641 bezahlt. Bitte überweisen Sie diesen Betrag zurück auf mein Konto.

Natürlich bekam ich 12 Tage später wieder eine letzte Mahnung mit Androhung von Inkasso. Es scheint als wenn bei E.ON keine Mails bearbeitet werden.

Mail vom 16.12.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute schon wieder eine Mahnung von Ihnen erhalten. Trotz meiner mehrfachen Schreiben und Telefonate, die anscheinend bei Ihnen ungeachtet bleiben.

Es kann nicht sein, dass Zählerstände geschätzt werden und anschliessend angemahnt werden obwohl kein Stromverbrauch erfolgt ist. Ich bitte Sie hiermit letztmalig mir meine fälschlicherweise durch Ihre massiven Androhungen und Mahnungen überwiesenen Betrag in Höhe von 191,43 € zum Vertrag 242 125 632 641 zu dem Zählerstandsprotokoll der Mieter mit 0 kWh (01.10.2020) Stromverbrauch bis zum 23.12.2020 zurück zu überweisen.

Ebenso bitte ich Sie, das Anmahnen und Drohen zu Vertrag 242 125 652 964 zu unterlassen. Sie haben ein unterschriebenes Zählerstandsprotokoll von mir erhalten, aus dem ersichtlich ist, dass der Vertrag keinen Stromverbrauch (0 kWh) zum 01.09.2020 aufweist. Sobald Sie mir eine korrekte Rechnung zukommen lassen, werde ich diese überweisen, sofern ich von Ihnen die zu viel gezahlten Beträge bis dahin zurückerhalten habe.

Ich bitte Sie hiermit letztmalig Ihre Rechnungen zu korrigieren und bei beiden Verträgen auf 0 kWh zu den genannten Zeitpunkten abzurechnen, andernfalls werde ich einen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rückerstattung meiner zu viel gezahlten Beträge und Erstellung einer korrekten Rechnung mit 0 Vebrauch.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2020 | 13:43
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Eric,

herzlichen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns gemeldet haben.

Es tut uns leid, dass es Unstimmigkeiten zu Ihren Rechnungen gibt. Wir sehen uns Ihre Vertragskonten noch einmal ganz genau für Sie an und kümmern uns für Sie darum.

Viele Grüße und eine schöne Weihnachtszeit

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.01.2021 | 11:39
von Eric Hornig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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