Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 112 Views | 09.04.2021 | 15:46 Uhr
geschrieben von Marcel Winkler

E.ON Energie Deutschland GmbH (Düsseldorf)

E.ON verspricht Hilfe und Klärung und nichts passiert!

Bestell-/Kundennummer: Keine bekannt

Am 1. März hatte ich auf dieser Plattform den unten angefügten Bericht eingestellt.

SCHLAGWORTE

Sehr erfreulich war, dass E.ON sich sofort meldete und mich bat den Sachverhalt an eine vorgegebene E-Mail Adresse zu senden.

Von dort kommt weder eine Empfangsbestätigung – auch auf wiederholter Sendung nicht – noch sonst wie irgend eine Reaktion.

Das Inkasso-Unternehmen hat nur eine Zahlungsaufforderung geschickt, jedoch keine Angaben oder Unterlagen.

Ich weiß gar nicht worum es geht, mir ist nichts bekannt, vor allem kein Vollstreckungsbescheid oder Vertrag mit der E.ON.

Ich habe bei E.ON direkt nachgefragt, jedoch erhielt ich nur folgende Antwort: Bitte wenden sie sich an das Inkasso-Unternehmen.

Punkt aus. Was soll ich nun machen? Einen Anwalt beauftragen und vor Gericht ziehen? Muss es wirklich soweit kommen?

Hier nochmals der Bericht:

Ich wohne seit längeren bei Bekannten in deren Haus, in einer separaten Wohnung.

Ohne irgendeinen Vertrag mit einem Energieträger, da diese Wohnung keine eigenen Erfassungsgeräte hat.

Auch vorher habe ich in einer Dienstwohnung gelebt, wo ich keine eigenen Verträge abschliessen musste. Leider muss ich nun wegen Eigenbedarf der Kinder diese Wohnung räumen.

Als sich nun eine neue Wohnung gefunden hatte, sollte ich dem Vermieter eine Schufa-Auskunft vorlegen. Als ich diese in Händen hielt, hat mich, wie man so schön sagt, der Blitz getroffen: Seit 2012 liegt dort ein Vollstreckungsbescheid der E.ON Deutschland gegen mich vor.

Ich habe noch nie einen Vertrag mit der E.ON abgeschlossen.

Die neue Wohnung konnte ich nun vergessen und habe der Schufa mitgeteilt, dass hier ein Irrtum vorliegen muss. Die Schufa hatte sich der Sachlage auch angenommen und ich erhielt ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen. Diese teilen mir mit, dass seit dem 22.03.2012 ein Vollstreckungsbescheid über ein Amtsgericht in Hamburg gegen mich vorliegt.

Man übermittelte mir eine Zahlungsaufstellung vom 22.02.2021 mit Eingang am 26.02.2021 und einem Zahlungsziel zum 01.03.2021.

Ich soll also innerhalb von 3 Tagen zahlen, ohne Hintergründe zu kennen. Diese Zeitspanne finde ich unverschämt und es bedeutet für mich Angst pur.

Empathielos wird nicht einmal eine Zeitspanne zur Klärung angeboten, sondern nur Druck erzeugt. Neun Jahre wusste ich nichts davon, neun Jahre wurden mir persönlich gegenüber keine Forderungen erklärt oder auch nur ein Schreiben zugestellt. Ich weiß nicht einmal an welche Adresse dieser Vollstreckungsbescheid gesendet wurde.

Da die anscheinend einen Titel gegen mich haben, von dem ich bisher nicht wusste, können die trotzdem ohne Rücksicht loslegen und ich bin wehrlos.

Ich verfüge auch nicht über die finanziellen Mittel, um diese ungeklärte und unberechtigte Summe zu zahlen, damit ich nicht weiter in Bedrängnis komme.

Der Aufstellung kann ich entnehmen, dass die ursprüngliche Summe 867,93 € mit Zinsen und Gerichtsvollzieher 135,40 € sich nun auf 1.176,34 € beläuft. Man hat mir keine weiteren Unterlagen überreicht und ich weiß nicht, was es ist, woher und warum. Nur eines weiß ich: ich habe noch nie einen Vertrag bei oder mit der E.ON abgeschlossen!

Auch die angeblichen Kosten für einen Gerichtsvollzieher, dass hätte ich doch merken müssen, wenn dieser vor meiner Tür steht. Der kommt doch bestimmt nicht nur einmal, sondern so lange, bis er einen antrifft, oder?

Aus der Schufa-Auskunft ersichtlich, haben die Beauftragten der E.ON, also das Inkasso-Unternehmen, laufend Daten über mich an die Schufa übermittelt. Es wurde Adressen gemeldet, wie zum Beispiel ich soll in Münster in der Heinrich-Ebel-Straße gewohnt haben. Ich habe nachweislich nie in Münster gewohnt. Also gehe ich davon aus, dass es hier eine Verwechslung gibt.

Bereits im Jahr 2016 wurde mir ein Vollstreckungsbescheid der E.ON zugestellt. Dieser war falsch adressiert und wurde von der Post mit der richtige Adresse versehen und mir zugestellt. Dies kann ich auch beweisen, da ich alle Unterlagen noch besitze.

Gegen diesen Vollstreckungsbescheid konnte ich jedoch Einspruch einlegen und es kam zu einem Gerichtstermin vor dem Amtsgericht. Da ich damals nachweisen konnte, dass ich nie einen Mahnbescheid erhalten habe, da auch dieser verkehrt adressiert war und die Leistung an einem Ort erbracht wurde, wo ich nie gemeldet war, hat die E.ON ihre Klage zurückgezogen.

Nun fängt es wieder an, und vor allem mit einem Vollstreckungsbescheid, welcher bald 9 Jahre alt und mir bisher unbekannt ist.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Entwertung des Vollstreckungstitels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2021 | 15:46
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Marcel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns wirklich leid, dass Ihr Anliegen noch nicht geklärt ist - bitte entschuldigen Sie. Wir können gut verstehen, dass Sie sich darüber ärgern.

Wir haben den Sachverhalt bereits an unsere zuständigen Kollegen weitergeleitet. Dies prüfen das Ganze und kommen danach auf Sie zu. Bitte haben Sie bis dahin ein wenig Geduld. Vielen Dank.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.04.2021 | 16:27
von Max Maier | Regelverstoß melden
Nicht umsonst ist EON aus dem DAX geflogen. Wie man hier sieht ist EON einer der guten Anbieter, die nicht in der Lage sind eine vernünftige Rechnung zu schreiben und nicht weiß wer mit Strom beliefert wird und wer die Kunden sind. Aufgrund der konstant steigenden Beschwerden hier auf Reclabox, sollte man die Finger von diesem Unternehmen lassen.

Wer weiß vielleicht erlebt man ja hier das gleiche wie mit der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft.

leider hilft das ihnen alles nicht weiter.

Vermutlich bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Gerichtlich dagegen vor zu gehen.
Die Schufa wird nichts löschen, solange von Seiten des inkassounternehmen und EON nichts positives mitgeteilt wird. es wird auch keiner der beteiligten bereit sein zuzugeben einen Fehler gemacht zu haben.

Hatte so einen ähnlichen fall mit der DB. Erst nach dem ich mich persönlich darum gekümmert habe und die Leute privat besucht habe, konnte das Problem gelöst werden. Auch das Inkassounternehmen war sofort ruhig und hat den Fehler gefunden.

07.05.2021 | 07:13
von Marcel Winkler | Regelverstoß melden
Habe immer noch keine Rückmeldung erhalten.

07.05.2021 | 07:15
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein. Ich hatte eine Rückmeldung von E.ON erhalten, dass Sie sich kümmern - aber es passiert einfach nichts.


20.05.2021 | 07:54
von Marcel Winkler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein. E.ON kann mir keine Vertragsunterlagen oder einen Vollstreckungsbescheid vorlegen und kümmert sich nicht.




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