E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Schlussrechnung für Immobilie, die seit 20 Monaten veräußert ist
Nach dem Tod meines Vaters haben wir die hinterlassene Immobilie im April 2020 veräußert.
Die dazugehörigen Stromverträge mit der E.ON wurden gekündigt, E.ON erhielt neben dem Übergabeprotokoll, in dem der neue Eigentümer sowie die Zählerendstände enthalten sind, die Sterbeurkunde. Binnen kurzer Zeit erhielten wir die Schlussrechnung, korrekt ausgestellt auf meine Mutter, das zu viel gezahlte Guthaben wurde uns zurücküberwiesen. Für uns war die Vertragsbeziehung zu E.ON damit beendet.
6 Monate später erhielten wir 2 Rechnungen der E.ON über einen Gesamtbetrag von EUR 699,15 EUR. Diese waren auf meinen dahin bereits verstorbenen Vater ausgestellt. Nach zahlreichen Telefonaten und E-Mailkontakten konnte der Vorgang geklärt werden, wir erhielten eine entsprechende Gutschrift von E.ON.
Nun, weitere 14 Monate später, am 04.01.2022 erhielten wir erneut eine Rechnung der E.ON mit einem Forderungsbetrag in Höhe von 1.927,80 EUR. Abgerechnet wird der Zähler, der sich in der veräußerten Immobilie befand, für den wir bereits im April 2020 eine Schlussrechnung erhalten haben. Grundlage ist eine Schätzung des Messstellenbetreibers im Rahmen der Grundversorgung. Als Kunde wird erneut mein verstorbener Vater angegeben.
Nach Bitte um Prüfung per E-Mail wurde meiner Mutter telefonisch seitens einer E.ON Mitarbeiterin mitgeteilt, dass die Mail eingegangen sei, dieses aber nicht weiterbearbeitet sondern der Vorgang direkt dem Inkasso übergeben werde.
Diese Aussage hat meiner Mutter zahlreiche schlaflose Nächte bereitet. Da sie sich von Haus aus in einem gesundheitlich instablilem Zustand befindet, setzte ihr das sehr zu, zumal die Höhe der Forderung ihre Rente deutlich übersteigt. Erneut hat sie mich als ihre Tochter gebeten, dass ich mich der Angelegenheit annehme.
Zahlreiche Telefonkonferenzen und einem Einschreibebrief später, erhielten wir am 17.02.2022 eine korrigierte Schlussrechnung. Kunde ist erneut mein Vater, an der Forderung hat sich nichts geändert, lediglich wurde ein Hinweis aufgenommen, dass meine Mutter umgezogen sei? Eine Prüfung konnte nicht erfolgt sein, da andernfalls zumindest die Grunddaten geändert worden wären.
Es ist schade, wie E.ON mit langjährigen treuen, älteren (?) Kunden umgeht. Ein Wehren ohne Unterstützung ist bei den meisten nicht möglich. Ich persönlich bedauere, dass eine Geschäftsbeziehung auf diesem Weg zu Ende geht.
Über das weitere Vorgehen muss ich mir jetzt Gedanken machen. Neben einem Schreiben direkt an den Vorstand, Hinweise in Social Media bleibt vermutlich nur der gerichtliche Weg, da bislang alle Wege, den Vorgang zu Klären, mit Ignoranz beantwortet wurden. Sehr schade!
Aber vielleicht klappt eine Kommunikation und eine Einigung doch auf diesem Weg.
01.03.2022 | 08:25
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Claudia,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox. Es tut uns sehr leid, dass wir in der letzten Zeit für ein solches Durcheinander gesorgt und Ihre Mutter (und Sie selbst) damit belastet haben. Das war auf keinen Fall unsere Absicht - bitte entschuldigen Sie. :-(
Wir kümmern uns jetzt gern für Sie um alles Weitere. Damit wir das machen können, schicken Sie uns doch bitte einfach die Vertragskontonummer, die in unserer letzten Rechnung genannt ist, an unser Postfach socialmediaeon.de. Bitte geben Sie dabei "ReclaBox-Eintrag 234334" an. So können wir Ihre E-Mail direkt richtig zuordnen.
Haben Sie vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst