Durch Fitness Neutorgalerie gelöste Beschwerde. | 294 Views | 13.07.2022 | 23:38 Uhr
geschrieben von Kirsten Gansen

Fitness Neutorgalerie GmbH (Dinslaken)

Sonderkündigungsrecht wegen Krankheit wird nicht anerkannt!

Bestell-/Kundennummer: Mitgliedsnummer: 8670

Grundsatzurteil vom BGH von 2012 wird missachtet, außerordentliches Kündigungsrecht wegen Krankheit!

Am 31.01.22 wollte ich wieder mit Sport/Fitness anfangen und unterschrieb einen Mitgliedschaftsantrag bei Premium Fitness Neutorgalerie in Dinslaken.

SCHLAGWORTE

Meine Krankheiten machten mir einen Strich durch die Rechnung, so musste ich am 07.06.22 von meinem Sonderkündigungsrecht wegen dauerhafter Krankheit gebrauch machen. Ein Ärztliches Attest wurde dem Kündigungsschreiben beigefügt, von meinem Hausarzt. Das Fitness-Studio antwortete dass sie ärztliche Dokumente haben möchten, weil aus dem Attest nichts ersehen werden könnte. Es muss ein Geschäftspapier vorliegen und der Arzt hätte unterschreiben müssen. Mit Stempel etc. /Stempel und Unterschrift waren vorhanden, was für Ausreden vom Fitness-Studio. Meine Diagnosen geht niemand etwas an; schon gar nicht ärztliche Dokumente, die unterliegen der Schweigepflicht des Arztes. Mein Hausarzt hatte extra erwähnt, dass die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten aus gesundheitlicher Sicht, wegen dauerhaften Erkrankungen nicht mehr möglich ist. Das Attest von meinem Hausarzt war vom 03.06.22 gewesen. Das Antwortschreiben von Fitness Neutorgalerie vom 09.06.22.

Am 14.06.22 besorgte ich mir ein zusätzliches Attest von meinem Facharzt für Orthopädie, der Wortlaut: es wird hiermit bescheinigt, dass die o. g. Patientin in meiner ambulanten Behandlung steht. Aus gesundheitlichen Gründen kann Frau an dem Programm des Fitness Studios nicht mehr teilnehmen.

Datum 14.06.22, Unterschrift des Arztes und Stempel.

Am 20.06.22 setzte ich nochmal ein Schreiben auf, wegen Sonderkündigungsrecht, mit dem Attest vom 14.06.22 des Facharztes, brachte es gegen Einschreiben mit Rückschein zur Post.

Es kam eine Antwort von Premium Fitness Neutor Galerie. Nach Durchsicht von mir der AGB´s heißt es: "Ist das Mitglied aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertragsmäßig vereinbarten Leistungen gehindert und hat es nicht rechtmäßig außerordentlich gekündigt.

Ich habe aber rechtmäßig außerordentlich gekündigt, wegen Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Erkrankung. Und habe zwei Atteste eingereicht, einmal vom Hausarzt und einmal vom Facharzt. Das ist eine Frechheit, zumal ich auch nur noch Krankengeld beziehe und demnächst in Reha komme.

Ich kann durch meine Erkrankungen, die sich in den letzten Wochen wesentlich verschlimmert haben, keinen Sport/Fitness mehr ausüben. Ich bitte um Hilfe, weil ich nicht mehr weiterkomme; bis 31.01.2024 soll ich den Beitrag weiter bezahlen und die Trainer bezahlen, alle drei Monate. Das kann es doch nicht sein.

Alle Dokumente habe ich vor mir liegen und kann sie gerne jederzeit zur Einsicht hochladen und übersenden.

Meine Sportsachen sind auch alle abhanden gekommen, wegen Corona. Das diese nur vier Wochen im Servicebereich aufgehoben werden, hatte mir niemand gesagt und mich auch nicht informiert. Im Schreiben vom 04.07.22 wurde mir dies mitgeteilt. Ja traurig, die ganze Vorgehensweise.

Ich bitte mir zu helfen, damit ich aus diesem Vertrag rauskomme.

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Meine Forderung an Fitness Neutorgalerie GmbH: Meine 1. Sonderkündigung vom 03.06.22, eingereicht am 07.06.22 anzunehmen, und die 2. Sonderkündigung vom 20.06.22 gegen Einschreiben; Erstattung von Mitgliedsbeiträgen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (11)


21.07.2022 | 20:21
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich nichts getan, keine Resonanz von der Firma, nichts; auch nicht in meiner privaten Mail. Damit habe ich schon gerechnet. Ich danke dem ReclaBox Team für Ihren unermüdlichen Einsatz von ganzem Herzen. L. G. auch an die User der ReclaBox!


21.07.2022 | 20:30
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte an das Recla-Box-Team, bleibt dran,
ich brauche Euch; alleine schafft man das nicht.
Nur wer an die Öffentlichkeit geht, kann gewinnen.
Nicht sofort, das ist schon klar. Die Mühlen mahlen wie immer langsam, aber stetig.


24.07.2022 | 14:55
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Das Grundsatzurteil des BGH sagt eindeutig, dass im Attest geschrieben sein muss, WARUM der Vertragspartner keinen Sport mehr machen darf. Holen Sie sich ein Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie bis zum Auslaufen des Vertrages dauerhaft keinen Sport mehr machen dürfen. Selbstverständlich auf einem Geschäftsbogen des Arztes. Die Krankheit selbst müssen Sie erst dann offenlegen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

RB kann Ihnen nicht helfen, hier werden lediglich Beschwerden veröffentlicht und - falls der Empfänger es zulässt - weitergereicht. Ein guter Anwalt berät Sie und klagt auch zur Not. Viel Glück.

25.07.2022 | 18:00
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.07.2022 | 18:03
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke an die ReclaBox für Ihre Nachricht.
Ich werde mir noch ein Attest holen, mit Ihren Hinweisen dazu.
M. f.G. K. Gansen


28.07.2022 | 17:40
von Kirsten Gansen | Regelverstoß melden
Ich habe noch nichts von der Institution gehört. Nicht per Post o. a.
Morgen werde ich mir ein 3. Attest besorgen.
Danke an die ReclaBox!

06.08.2022 | 19:18
von Kirsten Gansen | Regelverstoß melden
Das 3. Attest kann ich mir erst am 18.08.22 besorgen, da mein Facharzt sich in Urlaub befindet. Obwohl ich finde, das meine ersten beiden Atteste schon genug aussagekräftigt sind um meine Kündigung zu rechtfertigen.
Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin kontinuierlich von der Institution von meinem Konto abgebucht.
Ich habe nichts von der Institution bis heute gehört.

08.08.2022 | 21:03
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2022 | 17:16
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis einschl. heute nichts von der Institution gehört.


09.08.2022 | 17:18
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis einschl. heute nichts von der Institution gehört. Weder per Postweg, noch per Mail o. a.


11.08.2022 | 19:21
von Kirsten Gansen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Firma/Institution bis heute.


01.09.2022 | 18:41
von Kirsten Gansen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem 3. Attest wurde meine Kündigung endlich angenommen zum 30.09.22.




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