Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 121 Views | 03.08.2022 | 12:57 Uhr
geschrieben von Michael Riebe

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Rechnung, kein Vertrag

Seit Dezember bin ich in der Grundversorgung bei E.ON Deutschland, weil Stromio/Grünwelt im Dezember aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Vertrag gekündigt hat.

Zum 13.01.22 habe ich einen Vertrag mit den Stadtwerken Bernau geschlossen.

Nach einigen falschen Rechnungen und diversem Schriftwechsel mit E.ON wurde am 11.05.22 das Vertragsende zum 15.01.22 von E.ON bestätigt. Am 25.06.2022 erhielt ich die Schlussrechnung v. 22.12. 21 bis 15.01.22. Am 12.07.22 erhielt ich erneut eine Rechnung v. 22.12.21 bis 14.04.22, da E.ON der Meinung ist, der Vertrag existiere noch (eine Klärung mit den Stadtwerken Bernau ist in Arbeit), wobei der Zeitraum 22.12.21 bis 15.01.22 noch einmal berechnet wird. Das ist für mich schon schlichtweg unrechtmäßig!

Auf meine Mail vom 12.07.22 hat natürlich wieder niemand reagiert, dafür kam heute eine Mahnung mit Androhung auf beabsichtigte Unterbrechung der Stromversorgung.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ich fordere E.ON auf, den Mahnlauf zu unterbrechen, bis die Klärung durch die Stadtwerke Bernau erfolgt ist.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.08.2022 | 12:57
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der Reclabox.

Es tut uns leid, dass Sie Ihr Anliegen noch nicht mit uns klären konnten – bitte entschuldigen Sie. Damit wir jetzt alles schnell für Sie prüfen und erledigen können, benötigen wir noch weitere Informationen von Ihnen.

Bitte senden Sie uns noch Ihre Vertragskontonummer/Zählernummer per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um alles Weitere.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2022 | 11:57
von Michael Riebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.08.2022 | 17:37
von Michael Riebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist E.ON - lt. eigener Aussage - nicht an einer bilateralen Klärung interessiert.


20.09.2022 | 17:52
von Michael Riebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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