99 Views | 10.11.2022 | 15:19 Uhr
geschrieben von Hermann Henke
Bestell-/Kundennummer: KdnNr 1042268
Trotz mehrfacher Mahnung per Einschreiben, Brief, E-Mail und Telefon keine Schlussabrechnung.
Nach Information meines Netzbetreibers WestNetz, dass der zwischen Jura-Strom und WestNetz geschlossene Lieferantenrahmenvertrag zum 10.08.2022 gekündigt wurde, fiel ich in die Grundversorgung. Ich habe sofort den Stromzähler abgelesen und den Stand zum 10.08.2022 an Jura-Strom per E-Mail und per Brief gemeldet.
Nach mehreren Anläufen wurde mir mittels Mail am 22.08.2022 der gemeldete Zählerstand bestätigt und eine zeitnahe Erstellung der Schlussabrechnung zugesagt. Ich habe mehrmals in der Zwischenzeit diese Abrechnung und die Auszahlung des Restguthabens angemahnt - leider bis heute vergeblich.
Meine Forderung an Jura Power GmbH & Co. KG:
Erstellung der Schlussabrechnung und Auszahlung des Restguthabens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
"Wir möchten versichern, dass wir gerade alle abrechnungsrelevanten Daten prüfen um die Schlussrechnung ordnungsgemäß zu erstellen.
Als kleines, regionales Unternehmen ist es für uns ein großes Arbeitsvolumen, welches wir derzeit nur sehr schwer zeitgerecht abarbeiten können.
Wir versichern, das wir mit Hochdruck in allen Abteilungen das Volumen versuchen zu bewältigen und möchten daher noch um ein wenig Geduld bitten. "
Mal sehen wie lange es noch dauert. Ich werde mich im neuen Jahr wieder melden.