96 Views | 20.03.2023 | 14:19 Uhr
geschrieben von Thomas Jacobs

City-Post Service GmbH & Co. KG (Chemnitz)

Zustellung nach Ablauf der Einspruchsfrist

Bestell-/Kundennummer: 0100124157817733 und 0100671497064409

Die Fa. Citypost stellte heute (20.03.2023) zwei Sendungen vom Finanzamt datiert 19. und 20.02.2023 zu, deren Widerspruchsfristen natürlich verstrichen sind.

Die Dame, die ans Telefon dieses etwas seltsam aufgestellten Dienstleisters geht, teilte mir salopp und sehr unfreundlich mit, dass dort aus Urlaubs- und Mittagspausengründen niemand sich meiner Sache annehmen kann.

Mir sind erhebliche finanzielle Schäden entstanden und ich werde weitere Kosten für Anwälte und Fahrerei haben.

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Meine Forderung an City-Post Service GmbH & Co. KG: Entstandenen finanziellen Schaden begleichen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.03.2023 | 20:05
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Es sind keine Fristen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs verstrichen. In der in dem Schreiben sicherlich vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung können sie ja nachlesen, wie lange sie Zeit für einen Rechtsbehelf haben. Die Frist für die Einlegung eines solchen beginnt in dem Moment zu laufen, wenn sie das Schreiben erhalten haben, frühestens jedoch am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post. Verzögerungen bei der Zustellung des Schreibens gehen nicht zu ihren Lasten.



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