199 Views | 16.05.2023 | 10:31 Uhr
geschrieben von Manuel Polomski
Bestell-/Kundennummer: 52829878
Unzulässige Preisanpassung entgegen der Vertragsbestandteile.
Die Information über die unzulässige Preisanpassung wurde nur im ExtraEnergie Kundenportal bereitgestellt, es erfolgte keine schriftliche Information, weder per E-E-Mail, noch auf dem Postweg.
Laut E-Mail vom 19.01.2023, 09:38 Uhr der Extraenergie Kundencenters wollte sich ExtraEnergie an gerichtliche Entscheidung halten und die Vertragsbedingen einhalten.
- Schlussrechnung wird nicht akzeptiert, diese ist auf Grundlage der unzulässigen Preisanpassung zum 01.09.2022 erstellt.
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH:
Einhaltung des Vertrages mit Preisfixierung zwölf Monate, Anpassung der Schlussrechnung.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
hren Widerspruch zur Abrechnung weisen wir zurück.
Nach § 313 BGB haben wir das Recht, den Vertrag aufgrund unvorhersehbarer Umstände, wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind, trotz bestehender Preisfixierung bzw. Preisgarantie anzupassen.
Durch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.03.2023 (Az.: I-20 U 318/22) wurde die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf aufgehoben, so dass die Preise mit der Preisanpassungsmitteilung vom 29.07.2022 wirksam sind.
Antworten kommen erst Wochen später.
Das Anliegen wurde zur Schlichtungsstelle Energie zur Klärung gegeben.
Energieanbieter versuchen Verbraucher nun teilweise mit dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.03.2023 - I-20 U 318/22 zu verunsichern. Die Preiserhöhungen bleiben jedoch meist unwirksam.
Die Verbraucherzentrale NRW errang bereits im Juli 2022 gegen den Energieanbieter Extraenergie GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf einen Sieg, als das Landgericht die Preiserhöhungen des Anbieters trotz Preisgarantie für unwirksam erklärte.
Dieses Urteil wurde nun vom OLG Düsseldorf in seiner neuesten Entscheidung teilweise aufgehoben. Auch wenn die Kernaussage des Urteils "die Preiserhöhungen bleiben rechtswidrig" die Gleiche bleibt, schreckt der Anbieter nun nicht davor zurück, die Verbraucher, die sich auf das entsprechende Urteil des Landgerichts stützen, zu verunsichern.
Dabei bestätigt das Urteil des OLG Düsseldorf I-20 U 318/22 sogar ausdrücklich, dass die vorgenommenen Preiserhöhungen rechtswidrig sind. Man verlässt sich hier aber anscheinend darauf, dass der juristische Laie dies nicht erkennt und sich durch den Tenor des Urteils tatsächlich von der Weiterverfolgung seiner Interessen abschrecken lässt.
Das OLG Düsseldorf führt in seiner Entscheidung vom 23.03.2023 - I-20 U 318/22 Ziffer I. Nr. 2aber ausdrücklich aus:
Das Oberlandesgericht bestätigt also die für die Verbraucher wirklich wichtige Kernaussage des erstinstanzlichen Urteils.
Die teilweise Aufhebung des Urteils beruhte lediglich darauf, dass das Oberlandesgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsbegehren auf Seiten der Verbraucherzentrale nicht sah und eine Täuschung der Verbraucher durch die Preiserhöhung nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht vorlag. Lassen Sie sich als Verbraucher also nicht von diesem Versuch der Energieanbieter ablenken. Preiserhöhungen bleiben unwirksam, wenn sie innerhalb einer Preisgarantiefrist wirksam werden sollen.
Darüber hinaus sollten Sie Preiserhöhungen allgemein aufmerksam prüfen lassen. Eine Vielzahl von Preiserhöhungen ist aufgrund von Formverstößen oder Verstößen gegen das Transparenzgebot unwirksam.