Startseite > Medien > Fachverlage > FID Verlag > gelöste Beschwerde-Nr.: 243068
Durch FID Verlag gelöste Beschwerde. | 77 Views | 04.06.2023 | 17:32 Uhr
geschrieben von Paul Gabriel Graf

FID Verlag GmbH (Bonn)

"Krypto-X" angebliches Abonnement

Bestell-/Kundennummer: RgNr. 23-2849166 KdNr 84-974255-16

Hiermit widerrufe und widerspreche Ihre/r o. a. Rechnung und Ihrer Darstellung in Ihren E-Mail-Nachrichten.

Da kein rechtswirksamer Vertrag mit Ihrem Verlag geschlossen wurde, werde ich auch keinerlei Forderung (auch in Form einer Teilzahlungsvereinbarung) begleichen. Auf Ihrer Webseite wird mehrmals die Broschüre „Krypto-X“ als kostenfrei beworben.

Rechtliche Begründung:

Hiermit verweise ich auf das rechtskräftig ergangene Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (AZ 164 C 23695/06). Darin aberkennt das Gericht den Zahlungsanspruch eines Website-Betreibers, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss.

Aufforderung:

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass es sich um einen Fehler handelt und die o. a. Rechnung sowie alle zukünftigen Forderungen aus diesem „Abo“ storniert werden und auch meine Daten umgehend gelöscht werden.

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Meine Forderung an FID Verlag GmbH: Stornierung der Forderung und Datenlöschung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.06.2023 | 16:02
Firmen-Antwort von: FID Verlag GmbH
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben bei uns online das kostenpflichtige Buch "Reich mit Kryptowährungen" bestellt. Im Rahmen des Bestellverlaufes wurde Ihnen ein Probeabonnement "Krypto-X" angeboten, welches Sie zum Test bestellt haben.

Da wir innerhalb der vereinbarten kostenlosen Testzeit keinen Widerruf erhalten haben, haben wir unsere Leistungen berechnet. Über die Konditionen wurden Sie bei der Bestellung informiert, hierzu lasse ich Ihnen per E-Mail zusätzliche Informationen zukommen.

Wir bedauern sehr, dass es bei Ihrer online Bestellung zu Missverständnissen gekommen ist. Bitte prüfen Sie in Kürze Ihren Posteingang.

Wir hoffen, Ihr Anliegen zufriedenstellend gelöst zu haben.

Viele Grüße aus Bonn, Ben

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.06.2023 | 12:42
von Paul Gabriel Graf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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