247 Views | 29.08.2023 | 18:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4391751

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Meschede)

Rückwirkender Beitrag für Zweitwohnung

Ich wurde durch den Beitragsservice (vormals GEZ) zur rückwirkenden Zahlung (von Januar 2020 bis Juni 2023) von Rundfunkbeiträgen für meine Zweitwohnung aufgefordert worden, obwohl ich in diesem Zeitraum für meine Hauptwohnung bereits volle Beiträge gezahlt habe.

SCHLAGWORTE

Die Anmeldung und die anschließende Befreiung meiner Zweitwohnung erfolgte auf Aufforderung und expliziten Hinweis des Beitragsservice, wobei eine rückwirkende Anmeldung der Zweitwohnung nicht möglich sei, wohl aber seltsamerweise eine rückwirkende Beitragserhebung. Alleine dieser Umstand erscheint mir nicht rechtskonform. Darauf kommt es aber nicht zwingend an, denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18.07.2028 geurteilt und folgenden Leitsatz erlassen, der damit Gesetzescharakter hat:

"Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden."

Dieser amtliche Leitsatz beinhaltet keinerlei Vorbedingungen, Einschränkungen oder Voraussetzungen wie z. B. "eine Zweitwohnung muss aber vorab angemeldet werden" oder "es muss eine Befreiung beantragt werden", sondern richtet sich durch das "Passiv" ("herangezogen werden, belastet werden") eindeutig nur an die beitragserhebende Stelle, also den Beitragsservice.

Im Rahmen der Neufassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV, 2020) wurden daraus allerdings Ausführungsrichtlinien erlassen (worauf der Beitragsservice nun alleinig abzielt), worin auch die Anmeldung und Befreiung von Zweitwohnungen geregelt sind. Damit ergehen allerdings Einschränkungen und Vorbedingungen entgegen dem o. a. Leitsatz!

Allerdings ist es wohl unstreitig, dass diese Ausführungsrichtlinien oder die angewendete Praxis (wie wohl offensichtlich geschehen) weder dem o. a. Urteil des BVerfG widersprechen, noch über dem Grundgesetz stehen dürfen.

Genau das passiert aber und ich bin nur einer von zahlreichen Betroffenen, die zur rechtswidrigen Doppelverbeitragung herangezogen werden.

Zahlreiche Fallbeispiele sind im Netz hier zu finden, es handelt sich also nicht um Einzelfälle, sondern um ein systematisches Vorgehen!

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Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Rückerstattung des Rundfunkbeitrages für meine Zweitwohnung von Jan. 2020 - Juni 2023


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Kommentare und Trackbacks (3)


19.09.2023 | 23:07
von ReclaBoxler-4391751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.09.2023 | 20:53
von Ano2020 Nym2020 | Regelverstoß melden
Wir sind auch betroffen und mussten knapp 700 Euro Beiträge für die Zweitwohnung zahlen, obwohl im gleichen Zeitraum bereits Beiträge für die Hauptwohnung entrichtet wurden. Zahlreiche weitere Betroffene melden sich bspw. hier im Forum zu Wort: https://www.steuergo.de/blog/rundfunkbeitrag-fuer-zweitwohnung-verfassungswidrig/

24.10.2023 | 13:19
von ReclaBoxler-4391751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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