229 Views | 29.08.2023 | 08:18 Uhr
geschrieben von Su W.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

GEZ doppelt abkassiert

Rückwirkend Gebühr verlangen, aber nicht das zu viel Bezahlte auszahlen

Anfang des Jahres 2023 wurde ich von der GEZ angeschrieben, dass ich die letzten 3 Jahre rund 662,-- Euro nachzahlen muss, obwohl ich als Person laufend eingezahlt hatte.

SCHLAGWORTE


Zum Sachverhalt:
Ich habe vor 5 Jahren, nachdem meine Mutter verstorben war und ich unser altes Haus geerbt habe, den Hauptwohnsitz wieder dort angemeldet und die kleinere Wohnung als Zweitwohnung behalten. Die GEZ habe ich wegen des Todesfalls und seelischer Belastung damals versäumt umzumelden, habe aber weiter eingezahlt (eben nur für die Nebenwohnung).

Dass ich jetzt rund 662,-- Euro nachzahlen muss, aber die bereits eingezahlten Beiträge nicht rückwirkend zurückbekomme, hat mich schockiert.

Ich hatte dann im Februar die Hauptwohnung angemeldet, die Nebenwohnung befreit und Widerspruch eingelegt.

Für meine außergewöhnlichen Belastungen wegen des Todesfalls und das damit verbundene Versäumnis hatte man kein Verständnis, ich müsse trotzdem zahlen.

Nun habe ich letzte Woche den Bescheid bekommen, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde. Und gleich 2 Tage später bekam ich eine Zahlungserinnerung mit Drohung des Festsetzungsbescheides und Säumniszuschlags, wenn ich nicht sofort zahle.

Da bleibt ja gar keine Zeit noch zu agieren. Ich kann nach meinem Rechtsempfinden nicht nachvollziehen, warum ich doppelt zahlen soll!

Ob ich nun hier oder dort den Hauptwohnsitz habe, ist doch egal. Und warum wird man nur befreit, wenn ich pünktlich den Antrag dafür stelle. Mann kann doch nicht rückwirkend Geld verlangen und das zu viel Bezahlte einbehalten.

Das ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

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Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühren


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Kommentare und Trackbacks (3)


29.08.2023 | 08:44
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Leider sieht der Rundfunkbeitragstaatsvertrag es vor, dass Anträge zu stellen sind um den Beitrag bei einem Zweitwohnsitz nicht zahlen zu müssen. Sollte der Brief allerdings tatsächlich von der GEZ sein kann man ihn ignorieren. Die GEZ gibt es seit über zehn Jahren nicht mehr.

30.08.2023 | 00:07
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Hahaha.
Das mit der abkürzenden Bezeichnung GEZ der Beitragsservice gemeint ist, liegt auf der Hand.
Schließlich steht die Beschwerde a) unter der Rubrik Beitragsservice und b) richtet sich die Forderung an diesen.
Was bringt Ihnen diese Art Sarkasmus?

05.09.2023 | 19:58
von Su W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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