Durch ENTEGA Plus endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 158 Views | 17.08.2023 | 16:08 Uhr
geschrieben von Alain Rohmer

ENTEGA Plus GmbH (Darmstadt)

Mögliche Abzocke und Täuschung

Ich habe bei meinem Grundversorger ENTEGA den einzig möglichen Tarif der Grundversorgung gebucht. Das war im Oktober 2022.

SCHLAGWORTE

Da die Arbeitspreise seitdem deutlich gefallen sind, bat ich um eine Preisanpassung. Nach acht Wochen ohne Antwort konnte ich mit ca. zwei Std. Wartezeit einen ENTEGA Mitarbeiter am Telefon dazu befragen.

Diese bestätigte zunächst, dass ich in der Grundversorgung bin und somit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen kann. Dies tat ich dann auch. Nun behauptet die ENTEGA plötzlich, dass ich doch einen anderen Tarif hätte (teurer als die anderen) und dieser bis Oktober 2023 bindend sei. Kündigung wurde somit abgelehnt.

Trotz Strompreisbremse, (die ja durch Solidargemeinschaft reduziert wird) ist der Preis zu hoch. Zudem gibt es für ein und denselben Tarif ein sehr umstrittenes Preissplitting.

Ferner hat die ENTEGA mir im März 2023 eine Abrechnung geschickt, die durch die Wintermonate natürlich eine hohe Nachzahlung beinhaltet.

Erst durch die energiesparenden Sommermonate kompensieren sich die Kosten.

Wenn die ENTEGA des bei allen Kunden so praktiziert, kommen bei der augenblicklichen Zinspolitik gute Summen zusammen.

Diese merkwürdige Abrechnung ist sofort fällig. Bin mal gespannt, wann ich mein zu erwartende Guthaben der Endabrechnung bekomme.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ENTEGA Plus GmbH: Kündigung akzeptieren, Erstattung der seit der Kündigung entstandenen Zusatzkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.08.2023 | 09:19
Firmen-Antwort von: ENTEGA Plus GmbH
Abteilung: Beschwerdemanagement

Guten Tag sehr geehrtes ReclaBox-Team,

vielen Dank für Ihre Benachrichtigung zur Kundenbeschwerde von Herrn Rohmer.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir bereits mit der Schlichtungsstelle in Klärung des von Herrn Rohmer geschilderten Sachverhalts stehen. Selbstverständlich ist Herr Rohmer über das noch anhaltende Verfahren informiert.

Freundliche Grüße
Ihr ENTEGA Beschwerdemanagement

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


24.08.2023 | 10:30
von Alain Rohmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.08.2023 | 12:18
von Alain Rohmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.09.2023 | 10:53
von Alain Rohmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.10.2023 | 13:22
von Alain Rohmer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kann nur warnen. Entega stellt auch bei 12 Monatsverträgen gerne Zwischenabrechnungen. Besonders nach den Wintermonaten. Somit fallen in der Regel sehr hohe Nachzahlungen an, die sich sonst in der Sommermonaten kompensieren. Glaube nicht, daß sodas rechtens ist. Bundesnetzagentur hat sich noch nicht geäußert




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!