Durch HanseMerkur Versicherungsgruppe gelöste Beschwerde. | 56 Views | 27.08.2023 | 10:15 Uhr
geschrieben von Ines Van der Wal

HanseMerkur Versicherungsgruppe (Hamburg)

Keine Erstattung, trotz tariflicher Vereinbarung!

Bestell-/Kundennummer: 069 781 384 A 00016

Angeblich wird die Erstattung mit einer Leistungsrückforderung verrechnet. Dies stimmt nicht, und es wird auch nicht begründet, warum und auch nicht, wo die angebliche Leistungsrückforderung begründet liegt

Meine Krankenversicherung bei der HanseMerkur vom 01.05.2010 (DAK PLUS Zahn und DAK PLUS ZT) wurde mit Wirkung vom 01.04.2022 erweitert (EZP2).

SCHLAGWORTE

Im neuen Tarif ist u. a. die Übernahme der Kosten für zweimal prophylaktische Zahnreinigung zu je 80,-- € pro Jahr enthalten. Die erste prophylaktische Zahnreinigung im Jahr 2023 führte ich am 24.01.2023 durch. Die Rechnung sandte ich per E-Mail am 01.02.2023 an die HanseMerkur, der Betrag von 80,-- € für die erste professionelle Zahnreinigung wurde erstattet.

Die zweite professionelle Zahnreinigung führte ich am 18.07.2023 durch und sandte die Rechnung am 20.07.2023 an die HanseMerkur.

Es gab keine Reaktion und keine Bestätigung. Ich sandte die gleiche Rechnung nochmals am 24.07.2023 per App. Am 02.08. 2023 sah ich in der Postbox der App, dass ein Schreiben hinterlegt war und die Erstattung der Leistung für meine Zahnprophylaxe mit einer Leistungsrückforderung verrechnet wird - ohne weitere Erklärung. Dies ist völlig falsch! Ich habe die Rückerstattung von tariflich zwei vereinbarten Zahnprophylaxen ja nur ein Mal erhalten und habe Anspruch auf eine zweite Erstattung! Es gab auch keine Erklärung, warum es eine Leistungsrückforderung gibt.

Auf meine Anfrage per E-Mail vom 02.08.23 gab es diesbezüglich keine Reaktion. Ich schrieb am 04.08.2023 wiederum eine E-Mail und rief an. Die Mitarbeiterin bestätigte mir den Rechnungseingang per E-Mail und per App und bestätigte auch, dass es sich um zwei identische Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer handelt. Sie versprach mir, den Vorgang nochmals zur Prüfung in die Rechnungsabteilung zu geben.

Am 11.08.2023 rief ich wieder an und hatte einen nicht sehr kompetenten Mitarbeiter am Telefon. Auf mein Drängen, da wir uns auch nicht einigen konnten, wurde ich letztendlich doch in die Leistungsabteilung verbunden. Dort sagte man mir nur, dass mein Anliegen bearbeitet wird und nichts anderes! Es kam noch eine E-Mail, dass ich Geduld haben solle, es sei zurzeit zu viel zu bearbeiten, ein zu hohes Arbeitsaufkommen.

Heute kam nun Post. Der gleiche Brief wie im Juli - die Auszahlung meiner zweiten Zahnprophylaxe wird mit einer Leistungsrückforderung verrechnet. Das ist völlig unverfroren und inkompetent! Ich habe das Problem vorab doch im Schriftverkehr und in den Telefonaten hinreichend erläutert. Es wird auch nicht erklärt, wo die angebliche Leistungsrückforderung begründet liegt.

Muss ich mich an den Ombudsmann wenden? Mein Beitrag wird monatlich pünktlich gezahlt (abgebucht) und meine zweite Erstattung der Zahnprophylaxe, auf die ich lt. Tarifabschluss Anspruch habe, wird einfach nicht erstattet und die völlig unkorrekte Begründung nicht mal erläutert.

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Meine Forderung an HanseMerkur Versicherungsgruppe: Erstattung der tariflich vereinbarten zweiten Zahnprophylaxe im Jahr 2023 zu 80,-- €!


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


28.08.2023 | 21:02
von Ines Van der Wal gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


28.08.2023 | 21:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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