Durch enercity gelöste Beschwerde. | 199 Views | 16.08.2023 | 17:16 Uhr
geschrieben von Rudolf Christian Kautzsch

enercity AG (Hannover)

Nötigung zum Anschluss von Geräten

Bestell-/Kundennummer: 31748529-S-1000

Werde mit Maßnahmen bedroht, weil ich mich weigere, an eine einwandfreie Gas-Steckdose ein Gerät anschließen zu lassen.

Im Rahmen der Umstellung auf H Gas wurde mir mitgeteilt, dass mein Gasherd aufgrund fehlender elektronischer Abschaltvorrichtung nicht umgestellt werden könne.

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Ich habe daraufhin den Herd vom Netz getrennt, indem ich den Stecker aus der Gassteckdose gezogen habe und den Herd räumlich entfernt habe. Zum Beweis habe ich enercity Fotos der leeren Gassteckdose gemailt.

Dann wurde mir mitgeteilt, man habe erfolglos versucht meinen Gasanschluss auszubauen.

Daraufhin habe ich sofort nachgefragt, was das sollte und das Installationsunternehmen teilte mir telefonisch mit, sie hätten laufend diesen Ärger, dass enercity das nicht bearbeite und ich müsste nichts weiter tun.

Er würde vermerken, dass kein Herd mehr angeschlossen sei.

Jetzt werde ich von einer Rechtsanwaltskanzlei bedroht, den Anschluss eines neuen konformen Gerätes durch einen Installateur nachzuweisen, anderenfalls man gerichtlich gegen mich vorgehe.

Ich werde Montag Strafantrag gegen den Geschäftsführer von enercity erstatten wegen versuchter Nötigung.

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Meine Forderung an enercity AG: Sofortige Unterlassung ihres einschüchternden Verhaltens und ihrer strafbaren Nötigung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.08.2023 | 23:54
von Rudolf Christian Kautzsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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