Von GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg beantwortete Beschwerde. | 258 Views | 14.08.2023 | 15:19 Uhr
geschrieben von Robert Bartel

GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG (Oldenburg)

Fahrradkaskoversicherung sehr unseriös

Bestell-/Kundennummer: 01025102-FK-01

Die GVO zögert Schadensfälle hinaus, unterstellt dem Versicherungsnehmer, Absprachen mit dem Fahrradhändler in Bezug auf die Gestaltung der Rechnung getroffen zu haben.

Anrufe werden nicht dokumentiert und es wird behauptet, niemand hätte angerufen. Nachweislich eingereichte Kündigung wurde nicht beantwortet und bestätigt.

Stattdessen wird seitens der Versicherungen eine Kündigung vordatiert auf einen Sonntag, den 07.08.2023 und diese dann per Einschreiben am 11.08.2023 per Poststempel versendet.

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Meine Forderung an GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG: Bestätigung meiner Kündigung und Entschuldigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.08.2023 | 13:24
Firmen-Antwort von: GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag, wir nehmen Ihre Kritikpunkte zu unserer Schadenbearbeitung sehr ernst.

Durch die Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer werden wir den Vorgang aufarbeiten lassen. Wir werden uns nach eingehender Prüfung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre GVO Versicherung.

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.08.2023 | 15:55
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Inwiefern vordatiert? An welchem Datum ist denn Ihrer Meinung nach das Kündigungsschreiben verfasst worden?

Dass zwischen Briefdatum und Versanddatum ein paar Tage liegen, ist im Übrigen nicht ungewöhnlich.

Und der 07.08.2023 war ein Montag und kein Sonntag, das nur nebenbei.

15.08.2023 | 23:16
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Sorry, aber unabhängig davon, dass sich der Beschwerdeführer im Wochentag geirrt hat, sollte man auch den Rest der Beschwerde richtig lesen Herr ReclaBoxler-200usw.

Es geht darin unter anderem darum, dass eine Kündigung vordatiert wird und nicht das Datum irgendeines Schreibens!
Damit meint der Beschwerdeführer höchstwahrscheinlich, dass ihm zum 07.08. gekündigt wurde und damit die Versicherung wohl eine Regulierung nach dem 07.08. ablehnt, obwohl das Kündigungsschreiben anscheinend nachweislich am 11.08. versendet worden ist.
Eine Kündigung kann man aber nicht vor der Bekanntmachung / Entgegennahme aussprechen. Im Normalfall sind da Fristen einzuhalten und diese beginnen mit der Zustellung.
Selbst eine fristlose Kündigung kann nicht zu einem Datum vor der Bekanntmachung / Übergabe ausgesprochen werden.

18.08.2023 | 13:30
von Robert Bartel | Regelverstoß melden
Eine Kündigung ist erst nach Erhalt wirksam. Meine Kündigung hat die GVO nachweislich am 08.08.23 erhalten. Die GVO hätte ihre Kündigung am 11.08.23 gar nicht mehr versenden dürfen. Unseriös ist noch milde Ausgedrückt. Im Übrigen lief die Kündigung am 08.08.23 auch über Check24. Trotzdem versucht die GVO zu tricksen, genau wie bei der Schadensregulierung.

18.08.2023 | 13:31
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


21.08.2023 | 14:27
von Robert Bartel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung zögert alles hinaus. Schadensregulierung, Kündigung, völlig unseriös


28.08.2023 | 15:45
von Robert Bartel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unseriöses Unternehmen, Bestätigung der Kündigung fehlt. Erhält Offiziell eine Kündigung und ignoriert diese.


11.09.2023 | 16:40
von Robert Bartel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen ist mehr als unseriös.


02.10.2023 | 17:39
von Robert Bartel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen ist und bleibt unseriös und Arbeit ausschließlich mit Tricks.




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