Von Wunschgutschein beantwortete Beschwerde. | 123 Views | 10.09.2023 | 12:56 Uhr
geschrieben von Enrico Hache

Wunschgutschein GmbH (Brilon)

Gutschein nicht einlösbar, da kein Code

Habe dieses Jahr zum Geburtstag einen Wunschgutschein über 50,-- Euro bekommen.

Ich wollte ihn heute einlösen. Dabei stellte ich fest, dass der Code auf der Grußkarte stehen muss, welche ich schon entsorgt habe. Es war mir sehr unangenehm, den Käufer des Gutscheines zu kontaktieren und ihn damit zu konfrontieren. Leider existiert auch keine Quittung mehr, da der Kauf schon Monate zurückliegt.

Ich bin von dieser Vorgehensweise sehr enttäuscht, da ja wohl damit gerechnet wird, dass viele Kunden diesen Fehler begehen. Es ist sehr unüblich, da normalerweise der Code immer auf dem Gutschein selbst aufgedruckt ist. Deshalb möchte ich Ihnen auf diesem Wege zu diesem "Geschäftsmodell" "gratulieren".

Ich fühle mich leicht veräppelt.

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Meine Forderung an Wunschgutschein GmbH: Erstattung meines Gutscheines über 50 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.09.2023 | 12:17
Firmen-Antwort von: Wunschgutschein GmbH
Abteilung: Kundensupport

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir bedauern, dass Sie mit WUNSCHGUTSCHEIN unzufrieden sind.

Wir können verstehen, dass es ärgerlich ist, dass Sie die WUNSCHGUTSCHEIN-Karte mit dem Code nicht vorliegen haben.

Die Handhabung der Einlösung ist auf der Grußkarten-Rückseite erklärt.

Der WUNSCHGUTSCHEIN will sich als Komplett-Geschenklösung und Universalgutschein-Geschenk für verschiedene Partner von den Scheckkarten-Lösungen einzelner Partner unterscheiden. Unser Geschenk besteht aus Umschlag und ansprechender Grußkarte. Der scheckkartengroße Werbeflyer dient lediglich als Werbemittel darauf ist auch angegeben, dass der WUNSCHGUTSCHEIN-Code auf der Grußkartenrückseite zu finden ist.

Ferner lassen sich die Grußkarten, auf die der Rubbelcode aufgestanzt wird effizienter und fehlerfreier von unseren Produktionsmaschinen verarbeiten als das kleine Werbekärtchen, was nicht besonders robust ist.

Um eine Zuordnung zu Ihrem WUNSCHGUTSCHEIN noch herstellen zu können, mailen Sie gerne Ihren Sachverhalt an die zuständige Fachabteilung, erreichbar unter b2bpriority spider monkey wunschgutschein.de, dann werden wir den Sachverhalt priorisiert für Sie prüfen.

Wir finden sicherlich eine gütliche Lösung. Es ist kein Guthaben verloren.

Viele Grüße,

das Team von WUNSCHGUTSCHEIN

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.09.2023 | 14:57
von Enrico Hache noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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