256 Views | 21.09.2023 | 11:31 Uhr
geschrieben von Holger Lehmann

Bayernwerk AG (Regensburg)

Zählertausch seit zwei Monaten angekündigt

Bestell-/Kundennummer: Auftrag 301242658 Vorgang 8601740702

Anfang Juli erhielt ich die Information, dass mein Zähler ausgetauscht wird. Da ich parallel eine PV Anlage erhalten habe, habe ich am 25.07.2023 mit Bayernwerk telefoniert und darum gebeten den Tausch zeitnah durchzuführen. Man teilte mir dann mit, dass es eine gesetzliche Infofrist gibt.

SCHLAGWORTE

Wenn ich auf dies verzichten würde, könnte man das ganze aber auch früher beauftragen. Am 27.07.2023 wurde mir dann mitgeteilt das Ganze an die Montage geht und ich dann ca. 14 Tage vor dem Montagetermin informiert werde.

Anfang September habe ich dann telefonisch nachgefragt und wurde abgewimmelt. Ich soll mich in einer Woche wieder melden. Heute dann per Chat die auf Information warten.

Als ich dann nach eine Beschwerdemöglichkeit gebeten habe, wurde der Chat von einfach beendet.

Parallel versuche ich den Zählertausch noch über die Meldung der PV Anlage zu beschleunigen. Das OK vom Bayernwerk liegt dafür vor (auch deutlich überzogen).

Ich kann also seit Monaten nicht einspeisen - in der Hochsaison - weil das Bayernwerk noch nicht mal Ihre eigenen verantwortlich gestarteten Vorgänge zeitnah umsetzen kann.

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Meine Forderung an Bayernwerk AG: Zeitnahe Montage des Zählers.


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Kommentare und Trackbacks (2)


12.10.2023 | 12:59
von Holger Lehmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bayernwerk rührt sich nicht, obwohl miterlerweile der Zähler auch wegen fertiger PV gewechselt werden muss.


14.02.2024 | 14:25
von Holger Lehmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 02.11.23 wurde mir mitgeteilt das der Zähler am 23.11. gewechselt wird. Der Tausch wurde dann tatsächlich durchgeführt. Allerdings ist dieser Tausch bis zum heutigen Tag 14.02.24 also nach knapp drei Monaten trotz diverser Rückfragen und Beschwerden bis heute nicht im System hinterlegt. Hinzu kommt das Bayernwerk meine PV nach wie vor nicht im Markenstammregister verifiziert hat.




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