E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Falsche Rechnung, trotz Beschwerde immer wieder geschickt
Bestell-/Kundennummer: 232079349483
Soforthilfe Gas falsch abgerechnet und Gaspreisbremse in Schlussrechnung nicht berücksichtigt
E.ON hatte 3 Monate Gaslieferung abzurechnen, Dez. 22 bis Feb. 23.
Für den Dezember war die Soforthilfe in Höhe des Abschlages vom September 22 (2500 kWh/Monat) mit den kWh-Preisen von Dez. 22 + 1/12 der Grundgebühr zu erstatten/gutzuschreiben, hier brutto 295,35 Euro.
Über meinen Jahresverbrauch von 30000 kWh habe ich E.ON nachweislich am 27.11.2022 vor Lieferbeginn informiert, der Abschlag wurde angepasst.
Tatsächlich wurden aber nur brutto 184,89 Euro gutgeschrieben, also 110,46 Euro zu wenig, weil offensichtlich der voraussichtliche Jahresverbrauch nicht bei E.ON im System angepasst wurde, sondern nur der Abschlag. Versäumnis durch E.ON.
Weiterhin wurde für den Monat Februar die ab 01.02.2023 gültige Gaspreisbremse nicht berücksichtigt. Das sind für Februar noch einmal 87,11 Euro brutto. In der Summe also 197,57 Euro, die E.ON unberechtigt nachfordert. Gemäß Bundesnetzagentur gilt die Gaspreisbremse auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Darüber hinaus verlangt E.ON noch 3,30 Euro für die Rücklastschrift des Bankeinzugs, obwohl ich mehrfach, auch per Einschreiben, angekündigt hatte, dass das bei falscher Abbuchung erfolgt und ich die Gebühr nicht tragen werde.
Seitdem bekomme ich immer wieder dieselbe falsche Abrechnung. Einwendungen per Mail, Fax und Post-Einschreiben (nachweislich) werden ignoriert. Wenn man auf der Hotline mal durchkommt, wird Prüfung und Rückmeldung versprochen.
Es kommt trotzdem dann kommentarlos ohne Rückmeldung immer weiter die unveränderte falsche Rechnung.
24.10.2023 | 12:07
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Jörg,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Es tut uns leid, dass wir Sie bislang mit Ihren Fragen so allein gelassen haben. Bitte entschuldigen Sie.
Gern haben wir uns Ihre Schlussrechnung direkt angeschaut und wir haben die Rechnung inhaltlich und fachlich korrekt erstellt.
Unter diesem Link haben wir alle Infos zur Berechnung der Soforthilfe zusammengestellt: https://www.eon.de/de/pk/landingpage/soforthilfe-dezember.html . Diese Grundlagen haben wir auch bei der Berechnung Ihrer Soforthilfe berücksichtigt und Ihnen den Betrag (184,89 Euro) gutgeschrieben.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu den Energiepreisbremsen sind wir für alle Verbrauchsstellen zuständig, die mit dem Stichtag 1. März 2023 durch uns mit Energie beliefert werden oder wurden - in diesen Fällen dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, da der Vertrag zum 28. Februar 2023 endete. Aus diesem Grund wird die Preisbremse nicht in Ihrer Schlussrechnung berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich deshalb bei der Frage nach einem Entlastungsbetrag an den Versorger, der Sie ab dem 1. März 2023 mit Erdgas beliefert hat (siehe dazu auch § 5 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes).
Gern haben wir die Rückläuferkosten für Sie übernommen. Aktuell besteht auf Ihrem Vertragskonto so noch eine Forderung in Höhe von 197,57 Euro.
Es freut uns, wenn wir Ihre Fragen jetzt für Sie klären konnten. Ist etwas offengeblieben? Dann bitte einfach Bescheid sagen. Wir sind gern für Sie da.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Hätte EON als Energieversorger den korrekten, vor Lieferbeginn bekannten Jahresverbrauch von 30000 kWh an die Bundesnetzagentur gemeldet, wäre auch die von der Bundesnetzagentur erstattete Soforthilfe korrekt ausgefallen. Hier will mich EON für seinen eigenen Fehler bezahlen lassen, so geht es nicht!
Teil 2 Gaspreisbremse ist rechtlich wohl gelöst, auch wenn ich dadurch quasi um die Entlastung gebracht werde, da der Stichtag ausgerechnet der 1.3.23 ist und EON natürlich die überhöhten Preise vom Februar abrechnet, aber der neue Lieferant ab 1.3.23 nur auf Basis seiner reellen günstigeren Preise abrechnet, was den eigentlich durch die Gaspreisbremse zu erstattenden Betrag komplett killt, da mein neuer Versorger gar nicht teurer als die Gaspreisbremse ist. Das war ja der Grund warum ich bei EON gekündigt habe. Pech gehabt.
Ich werde jetzt notgedrungen den Anteil der nicht stattgefundenen Gaspreisbremse in Höhe von 87,11 Euro an EON überweisen, die Berechnung der Soforthilfe durch EON ist immer noch falsch, weil EON nicht nachweisen kann wie sie die 184,89 Euro errechnet haben, ich habe das aber sehr wohl nachgewiesen und erwarte endlich, dass die Rechnung um den Betrag von 110,46 Euro verringert wird!
Hätte EON als Energieversorger den korrekten, vor Lieferbeginn bekannten Jahresverbrauch von 30000 kWh an die Bundesnetzagentur gemeldet, wäre auch die von der Bundesnetzagentur erstattete Soforthilfe korrekt ausgefallen. Hier will mich EON für seinen eigenen Fehler bezahlen lassen, so geht es nicht!
Teil 2 Gaspreisbremse ist rechtlich wohl gelöst, auch wenn ich dadurch quasi um die Entlastung gebracht werde, da der Stichtag ausgerechnet der 1.3.23 ist und EON natürlich die überhöhten Preise vom Februar abrechnet, aber der neue Lieferant ab 1.3.23 nur auf Basis seiner reellen günstigeren Preise abrechnet, was den eigentlich durch die Gaspreisbremse zu erstattenden Betrag komplett killt, da mein neuer Versorger gar nicht teurer als die Gaspreisbremse ist. Das war ja der Grund warum ich bei EON gekündigt habe. Pech gehabt.
Ich werde jetzt notgedrungen den Anteil der nicht stattgefundenen Gaspreisbremse in Höhe von 87,11 Euro an EON überweisen, die Berechnung der Soforthilfe durch EON ist immer noch falsch, weil EON nicht nachweisen kann wie sie die 184,89 Euro errechnet haben, ich habe das aber sehr wohl nachgewiesen und erwarte endlich, dass die Rechnung um den Betrag von 110,46 Euro verringert wird!
Hallo Jörg,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es tut uns leid, dass wir noch nicht alle Fragen rund um Ihre Soforthilfe für Sie geklärt haben.
Gern haben wir Ihre Infos eben an unseren zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Unsere Kollegen schauen sich jetzt die Berechnungen genauer an und melden sich bei Ihnen.
Bitte machen Sie sich bis dahin keine Sorgen: Wir haben für Ihr Vertragskonto eine Mahnsperre bis Mitte Januar 2024 hinterlegt, so dass Sie bis zur vollständigen Klärung keine Überweisung an uns loszuschicken brauchen.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Mittwochnachmittag
Ihre E.ON Energie Deutschland
Mal sehen ob es nun anders läuft, aber das entscheidet sich erst Mitte Jan24, bis dahin habe ich wenigstens vor den Mahnungen Ruhe.