Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 64 Views | 12.03.2024 | 09:50 Uhr
geschrieben von Gerd a Pößl

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt seit einem Jahr keine Strom-Jahresabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 402737168

Für die Abrechnungsperiode vom 01.04.2022 - 31.03.2023 habe ich bislang noch keine Strom-Jahresabrechnung von E.ON erhalten.

SCHLAGWORTE

Laut meiner Berechnungen würde ich ein Guthaben von 244,-- Euro ausgezahlt bekommen.

Als Stromlieferant ist man gesetzlich dazu verpflichtet, die Jahresrechnung innerhalb von 6 Wochen zu erstellen. Bei meinem Anliegen ist es schon fast ein Jahr her, und bald geht auch schon die nächste Abrechnungsperiode los.

Ich habe mehrfach bei E.ON angerufen. Dort wurde ich jedes Mal nur vertröstet, und einmal war auch von einer Abrechnungsperiode die Rede. Allerdings konnte mir die Kundenservice-Mitarbeiterin nicht sagen, warum ich denn eine Abrechnungssperre hätte.

Ein Einschreiben mit Fristsetzung an E.ON wurde komplett ignoriert. Ich habe nicht einmal eine schriftliche Bestätigung erhalten, trotz Bitte, mir den Eingang zu bestätigen. Die Frist ist heute abgelaufen und natürlich ist nichts geschehen.

Da meine bisherigen Versuche alle erfolglos waren, ist dies jetzt mein letzter Versuch, mit E.ON in Kontakt zu treten.

Wenn auch das nicht funktioniert, sehe ich mich leider dazu gezwungen zu einem Rechtsanwalt zu gehen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Jahresrechnung erstellen und Guthaben in Höhe von 244,-- Euro auszahlen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.03.2024 | 09:50
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Gerda,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns leid, dass Sie noch auf Ihre Abrechnung warten. Wir haben unseren zuständigen Fachbereich direkt darüber informiert. Die Kollegen dort kümmern sich darum, dass sich Ihre Rechnung so schnell wie möglich auf den Weg macht.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.03.2024 | 11:19
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


15.03.2024 | 11:19
von Gerd a Pößl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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