Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 152 Views | 17.11.2023 | 13:46 Uhr
geschrieben von Gabriele Koschnick

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Trotz Gaszählerausbau - Neuvertrag für Gasanschluss von E.ON

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 187 495 648

Am 28.03.2023 wurde unser Gaszähler ausgebaut, da wir auf eine Luft-Wärmepumpe ohne Gasheizung umgerüstet haben. E.ON hat uns jetzt rückwirkend in die Gasgrundversorgung eingeordnet, mit Zahlungsforderungen von 554,11 €

Am 28.03.2023 wurde unser Gaszähler ausgebaut, da wir auf eine Luft-Wärmepumpe ohne Gasheizung umgerüstet haben.

SCHLAGWORTE

Der Altvertrag zum Gasanschluss wurde gekündigt und ist nach ebenfalls langem Schriftverkehr mit E.ON und Veröffentlichung des Falls bei ReclaBox im September endlich abgerechnet worden.

Am 08.10.2023 teilte uns E.ON mit, dass wir mit unserem Gasanschluss rückwirkend ab 29.03.2023 ab sofort in der Grundversorgung sind. Per 23.10.23 erhielten wir rückwirkend dafür eine Rechnung und sollten dafür zum 08.11.2023 554,11 € überweisen, mit weiteren festen Monatsbeträgen.

Am 16.10.2023 sendete ich eine Mail. Ich schilderte den Sachverhalt.

Auf die Mail wurde von E.ON nicht reagiert. Dafür erhielt ich am 28.10.2023 dann die Zahlungsaufforderung von 554,11 €.

Am 22.10.2023 legte ich per Mail Widerspruch gegen diese Rechnung ein und sendete als Anhang die Bestätigung über den Zählerausbau vom Netzbetreiber.

Außerdem rief ich erneut den Kundenservice von E.ON . Dieser versicherte mir nach Rücksprache mit der Rechnungsabteilung, dass ich in Kürze eine Entlastungsschreiben erhalten werden. Dieses Schreiben habe ich bis heute nicht erhalten.

Dafür habe ich heute die neuen Preise ab Januar 2024 erhalten.

Es ist unfassbar, wie lange E.ON braucht, um Vorgänge korrekt zu bearbeiten.

Jetzt fehlt nur noch eine Mahnung für nicht gezahlte Beträge!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Stornierung des Neuvertrages mit schriftlicher Information an mich


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.11.2023 | 13:46
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Gabriele,

ganz lieben Dank für Ihren Beitrag.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihr Anliegen bisher noch nicht abschließend für Sie geklärt haben. Es war dabei nicht unsere Absicht, Sie zu verärgern.

Unser zuständiger Fachbereich kümmert sich bereits um den Sachverhalt und wir haben dort noch einmal anhand Ihrer aktuellen Anfrage "nachgehakt" und um priorisierte Bearbeitung gebeten. Um sicherzustellen, dass Sie bis zu der endgültigen Klärung keine Zahlungserinnerungen erhalten haben wir einen entsprechenden Vermerk in unserem Abrechnungssystem hinterlegt.

Wir würden uns freuen, wenn wir damit jetzt zu einer schnellen Klärung beitragen können.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.11.2023 | 16:55
von Gabriele Koschnick noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, 22.11.2023, bekam ich per Post die nächste Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass künftige Briefe mit einer Mahnpauschale belegt werden!
Die Versprechen von E.ON scheinen ja ins Leere zu laufen!


27.11.2023 | 14:13
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Gabriele,

vielen Dank für Ihren zusätzlichen Hinweis.

Die Zahlungserinnerung vom 16. November 2023 hat sich leider mit der von uns am 17. November 2023 hinterlegten Mahnsperre überschnitten. Zu diesem Zeitpunkt war das Schreiben bereits unterwegs und konnte von uns nicht mehr unterdrückt werden. Aktuell "greift" unsere Mahnsperre bis zu einer endgültigen Klärung, so dass Sie keine neuen Mahnschreiben mehr erhalten werden.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland



29.11.2023 | 19:31
von Gabriele Koschnick noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Ich habe seit dem 08.10.2023 e-on aufgefordert, den Vertrag zu stornieren.
Ich lasse mich jetzt nicht länger hinhalten.
Wenn ich bis zum 06.12.2023 keine Post mit der Vertragsstornierung erhalte, wende ich mich an die Schlichtungsstelle!


03.12.2023 | 08:42
von Gabriele Koschnick noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis 02.12.2023 noch keine Post von e-on erhalten > keine Stornierung erfolgt!
Wenn ich bis zum 06.12.2023 keine Post mit der Vertragsstornierung erhalte, wende ich mich an die Schlichtungsstelle!


10.12.2023 | 16:30
von Gabriele Koschnick noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von e-on immer noch keine Post erhalten. Deshalb habe den Sachverhalt jetzt an die Schlichtungsstelle gemeldet. Der Vorgang ist dort jetzt registriert.


17.12.2023 | 17:05
von Gabriele Koschnick gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 16.12.2023 erhielt ich von e-on ein Schreiben, in der erklärt wird, dass e-on "meine Anmeldung zurückgenommen hat". Das ist rein rechtlich eine falsche Formulierung: denn es ist nicht meine Anmeldung sondern die von e-on. Ich gehe aber davon aus, dass damit der Vertrag von e-on storniert und sämtliche Forderungen hinfällig sind. Somit dürfte der Fall nach 8 Wochen erledigt sein.


17.12.2023 | 17:06
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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