E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Trotz Gaszählerausbau - Neuvertrag für Gasanschluss von E.ON
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 187 495 648
Am 28.03.2023 wurde unser Gaszähler ausgebaut, da wir auf eine Luft-Wärmepumpe ohne Gasheizung umgerüstet haben. E.ON hat uns jetzt rückwirkend in die Gasgrundversorgung eingeordnet, mit Zahlungsforderungen von 554,11 €
Am 28.03.2023 wurde unser Gaszähler ausgebaut, da wir auf eine Luft-Wärmepumpe ohne Gasheizung umgerüstet haben.
Der Altvertrag zum Gasanschluss wurde gekündigt und ist nach ebenfalls langem Schriftverkehr mit E.ON und Veröffentlichung des Falls bei ReclaBox im September endlich abgerechnet worden.
Am 08.10.2023 teilte uns E.ON mit, dass wir mit unserem Gasanschluss rückwirkend ab 29.03.2023 ab sofort in der Grundversorgung sind. Per 23.10.23 erhielten wir rückwirkend dafür eine Rechnung und sollten dafür zum 08.11.2023 554,11 € überweisen, mit weiteren festen Monatsbeträgen.
Am 16.10.2023 sendete ich eine Mail. Ich schilderte den Sachverhalt.
Auf die Mail wurde von E.ON nicht reagiert. Dafür erhielt ich am 28.10.2023 dann die Zahlungsaufforderung von 554,11 €.
Am 22.10.2023 legte ich per Mail Widerspruch gegen diese Rechnung ein und sendete als Anhang die Bestätigung über den Zählerausbau vom Netzbetreiber.
Außerdem rief ich erneut den Kundenservice von E.ON . Dieser versicherte mir nach Rücksprache mit der Rechnungsabteilung, dass ich in Kürze eine Entlastungsschreiben erhalten werden. Dieses Schreiben habe ich bis heute nicht erhalten.
Dafür habe ich heute die neuen Preise ab Januar 2024 erhalten.
Es ist unfassbar, wie lange E.ON braucht, um Vorgänge korrekt zu bearbeiten.
Jetzt fehlt nur noch eine Mahnung für nicht gezahlte Beträge!
17.11.2023 | 13:46
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Gabriele,
ganz lieben Dank für Ihren Beitrag.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihr Anliegen bisher noch nicht abschließend für Sie geklärt haben. Es war dabei nicht unsere Absicht, Sie zu verärgern.
Unser zuständiger Fachbereich kümmert sich bereits um den Sachverhalt und wir haben dort noch einmal anhand Ihrer aktuellen Anfrage "nachgehakt" und um priorisierte Bearbeitung gebeten. Um sicherzustellen, dass Sie bis zu der endgültigen Klärung keine Zahlungserinnerungen erhalten haben wir einen entsprechenden Vermerk in unserem Abrechnungssystem hinterlegt.
Wir würden uns freuen, wenn wir damit jetzt zu einer schnellen Klärung beitragen können.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Die Versprechen von E.ON scheinen ja ins Leere zu laufen!
Hallo Gabriele,
vielen Dank für Ihren zusätzlichen Hinweis.
Die Zahlungserinnerung vom 16. November 2023 hat sich leider mit der von uns am 17. November 2023 hinterlegten Mahnsperre überschnitten. Zu diesem Zeitpunkt war das Schreiben bereits unterwegs und konnte von uns nicht mehr unterdrückt werden. Aktuell "greift" unsere Mahnsperre bis zu einer endgültigen Klärung, so dass Sie keine neuen Mahnschreiben mehr erhalten werden.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Ich lasse mich jetzt nicht länger hinhalten.
Wenn ich bis zum 06.12.2023 keine Post mit der Vertragsstornierung erhalte, wende ich mich an die Schlichtungsstelle!
Wenn ich bis zum 06.12.2023 keine Post mit der Vertragsstornierung erhalte, wende ich mich an die Schlichtungsstelle!