Durch reBuy endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 137 Views | 02.01.2024 | 19:29 Uhr
geschrieben von Heino Riebe

reBuy (Berlin-Mahlsdorf)

Gewährleistungsansprüche werden nicht erfüllt

Bestell-/Kundennummer: TRN50418520

Berechtigte Gewährleistungsansprüche werden unter Umkehr der Beweislast als "Garantie" deklariert

Zustand des Armbandes der GearFit 2 wird bewertet, nicht der Display-Schaden.

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2 Bilder

Keine Beschädigung des Displays, wie Sprung oder ähnliches vorhanden, außer einem hellen Streifen, erfolgt keine Ansteuerung des Displays. Ohne Prüfung - außer Sichtkontrolle des Armbands - werden die Gewährleistungsansprüche abgelehnt.

Mitgeteilt wurde mir, dass sie "den Artikel zurücksenden mussten, da die Techniker bei der Überprüfung meines Gerätes eine gebrochene Gürtelschlaufe festgestellt haben. Der Riemen sei im unakzeptablen optischen Zustand. Die Garantie fände in diesem Fall keine Anwendung. Da sämtliche Folgeschäden durch diese Handhabung nicht ausgeschlossen werden können, sei in diesem Fall die Garantie erloschen und sie können daher mein Gerät nicht reparieren. Deren Techniker können in meinem Fall bedauerlicherweise nicht mehr nachvollziehen, ob der Umstand, den ich beanstande, schon bei der Zustellung der Ware vorlag.

Das bedeutet, dass ich beweisen müsste, dass der auftretende Defekt an der Ware vor der Ablieferung der Ware an reBuy bereits vorlag.

Als Beweis akzeptieren reBuy hierzu z. B. Ablichtungen des Gerätes, die darlegen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand.

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Meine Forderung an reBuy: Reparatur der GearFit2


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Kommentare und Trackbacks (3)


09.01.2024 | 22:10
von Heino Riebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In Bearbeitung. Ob Beweisumkehr wieder erfolgt kann ich noch nicht sicher.


24.01.2024 | 09:59
von Heino Riebe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kommunikation mit dem Unternehmen hat das Wort eigentlich nicht verdient. Nachfragen direkt werden wie neue Anfragen bearbeitet oder warten lassen


08.02.2024 | 15:35
von Heino Riebe endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen ist trotz Anerkennung der Rechtslage unfähig und unwillig die Gewährleistung inklusive Beweislage zu einer konformen Bearbeitung.




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