E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON weigert sich seit zwei Jahren, Abrechnungen zu erstellen
Bestell-/Kundennummer: 402707391
Trotz mehrfacher Mahnungen in den vergangenen Monaten auf dem Kundenportal hat es das Unternehmen bis heute nicht geschafft, mir auch nur eine einzige Verbrauchsabrechnung zukommen zu lassen, nach mehr als zwei Jahren.
Beschwerden wurden - wenn überhaupt - mit nichtssagenden Worthülsen beantwortet; auf meine schriftliche Beschwerde an den Vorstand erfolgte keine Reaktion.
Mehrfach wurde in der Postbox meine Anfrage auf "geschlossen" gesetzt, ohne dass seitens E.ON irgendeine Aktion oder Reaktion erfolgte.
Mittlerweile kann ich mich des Verdachts nicht erwehren, dass das Vorgehen von E.ON Methode hat, und Abrechnungen, die ein Guthaben des Kunden aufweisen, bewusst zurückgehalten werden - sprich: Dass das Kundenguthaben unterschlagen wird.
Mittlerweile hat sich ein Guthaben von mehr als 1400,-- EUR angesammelt.
29.01.2024 | 09:38
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Christof,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut uns wirklich sehr leid, dass Sie Ihre Rechnungen von uns noch nicht bekommen haben. Wir verstehen gut, dass Sie sich darüber sehr ärgern. Bitte entschuldigen Sie. Ihre Bitte haben wir bereits an unsere zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sie schauen sich das sehr gern für Sie an und erstellen Ihre Rechnungen so schnell wie möglich. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank und Ihnen einen schönen Tag.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Auf sich beruhen lasse ich die Angelegenheit jedoch nicht. Die zahlreichen einschlägigen Beschwerden hier zeigen eindeutig, dass Kundenguthaben vorsätzlich zurückgehalten werden, so lange bis Öffentlichkeit hergestellt ist (z. B. hier), oder juristische Schritte ergriffen (nicht nur angedroht) werden. Das wurde mir übrigens auch von einem Service-Mitarbeiter hinter vorgehaltener Hand bestätigt. Und diese Unterschlagungen stellen einen Straftatbestand dar. Ich werde den Fall bei der Regulierungsbehörde und beim Verbraucherschutz melden. Und ich empfehle dies auch den anderen Betroffenen (unabhängig, ob der Fall mittlerweile gelöst ist).