Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 5 Views | 20.02.2024 | 11:47 Uhr
geschrieben von Hubert Uhl

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Keine Zwischenabrechnung bei unterjährigem Vertrag

Zwischenrechnung

Als Hausverwaltung müssen wir zeitnahe Abrechnungen erstellen.

Wir haben im Juni 2023 zu E.ON gewechselt und natürlich alle Zählerstände am Ende des Jahres mitgeteilt.

Laut. Information auf dem Onlineportal sollen wir eine Abrechnung zum 28.05.24 bekommen. Unsere Mieter benötigen aber eine Abrechnung per 31.12.2023, wozu wir vertraglich verpflichtet sind.

Alle Meldungen, Chat mit dem Chatbot, mit Mitarbeitern, E-Mail-Anfragen usw. wurden immer nur mit einer Rückmail beschieden: "Wir haben Ihren Zählerstand erhalten, blablabla." Mit keiner Silbe ein Hinweis, dass eine Zwischenrechnung erstellt wird.

Keine Ahnung, wie wir eine Jahresendabrechnung erstellen sollen, wenn diese Zwischenrechnung per 31.12.23 nicht vorliegt?

Ich finde das sehr kundenunfreundlich!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der Zwischenabrechnung per 31.12.2023


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2024 | 11:47
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Hubert,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns bislang noch nicht um Ihren Wunsch gekümmert haben. Das holen wir sehr gern nach.

Damit wir direkt loslegen können, schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit der Vertragsnummer/den Vertragsnummern an socialmedia spider monkey eon.de.

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.02.2024 | 12:46
von Hubert Uhl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Herzlichen Dank!
Warum nicht gleich so?




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