272 Views | 23.02.2024 | 08:46 Uhr
geschrieben von S. Kerec

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes-Bote fälscht Unterschrift

Gestern sollte ich laut Sendungsstatus eine Paketlieferung erhalten.

SCHLAGWORTE

Da ich arbeiten und anschließend einkaufen war, konnte ich das Paket nicht annehmen. Ich bin davon ausgegangen, dass dann eine erneute Zustellung am nächsten Tag erfolgt, da ich keine Ablagegenehmigung für solche Fälle erteile.

Eine Weile später erhielt ich eine Nachricht, dass das Paket zugestellt wurde. Es war weder das Paket noch eine Karte vorhanden. Mit Rücksprache des Versenders erhielt ich von diesem einen Screenshot von Hermes, auf dem ich die Annahme quittiert haben soll.

Ich habe mit Hermes ja schon so einige Schoten erlebt, aber Urkundenfälschung, das schlägt dem Fass den Boden aus. Ich weiß nicht, ob Hermes das bewusst ist, aber das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Diese Angelegenheit werde ich definitiv zur Anzeige bringen, das geht gar nicht.

Den entstandenen Schaden durch die fehlende Ware will ich von Hermes ersetzt haben!

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.02.2024 | 23:32
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Dabei handelt es sich nicht um Urkundenfälschung. Das hat das OLG Köln bereits vor 10 Jahren entschieden.
Allerdings handelt es sich um Fälschung von beweiserheblichen Daten. Sie sollten es dennoch zur Anzeige bringen.

Wie wäre es denn mit einer Ablageverfügung o. ä.? Wenn Sie wissen, dass Sie das Paket nicht in Empfang nehmen können, kommt der Bote wenigstens nicht umsonst.

Ansprüche an Hermes haben Sie nicht. Die hat lediglich der Versender.

25.02.2024 | 03:09
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Na das ist ja mal ein toller Tipp! Einfach eine Ablageverfügung/Abstellgenehmigung für Hermes erteilen, dann brauch der Zusteller nicht mal mehr die Unterschrift fälschen um das Paket zu entwenden, weil in dem Fall Hermes aus der Haftung ist. ... ei jei jei jei jei jei jei.
Es wird immer besser. ...

25.02.2024 | 10:48
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Micha Hoffi, Sie können aber schon zwischen eine "Tipp" und einer Frage unterscheiden? Haben Sie auch was Brauchbares für den Beschwerdeführer?

25.02.2024 | 11:01
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Nein sorry, noch "brauchbarere" Tipps und Hinweise als die ersehnten "3737851er-Tipps" kann sich Keiner ausdenken (siehe Abstellgenehmigung für Paketzusteller, welche "gern" Pakete entwenden). Tut mir leid. ..



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