Durch WiDriBau endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 628 Views | 14.03.2024 | 13:37 Uhr
geschrieben von Selda Dorin

WiDriBau GmbH (Neustadt in Holstein)

Ferienwohnung gebucht, Zahlung vorgetäuscht

Herr [...] hat kurzfristig unsere Ferienwohnung geschäftlich gebucht.

Da bei uns die Zahlung Vorkasse angenommen wird, hat er eine Überweisung gemacht und auch mit Kontoauszügen belegt.

Bezahlt hat er bis heute nicht, reagiert auch nicht auf Mahnung.

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Meine Forderung an WiDriBau GmbH: 263,90 EUR


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Kommentare und Trackbacks (13)


14.03.2024 | 16:37
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Also unterstellen Sie ihm jetzt, dass er den Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug manipuliert hat? Denn wenn auf dem Kontoauszug was drauf steht, sollte das ja erstmal bedeuten, dass die Zahlung auch erfolgt ist.

Deswegen die Frage: Hat er nun gezahlt (belegt durch Kontoauszug) oder hat er nicht gezahlt (Ihre Angabe am Ende des Posts)?

14.03.2024 | 16:59
von Selda Dorin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Er hat den Kontoauszug manipuliert, hat so getan als ob er gezahlt hat. Zahlung ist nicht eingegangen. Buchung war 26.02.24 Bestell-Nr.


14.03.2024 | 18:20
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Was soll "Kontoauszug manipuliert" und "so getan" denn eigentlich bedeuten? Sie drücken sich völlig unklar aus.

Wenn der vereinbarte Mietbetrag nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist und auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung nicht reagiert wird, warum beantragen Sie keinen Mahnbescheid?

14.03.2024 | 23:14
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Das ist doch echt nicht normal! Was soll an "Kontoauszug manipuliert" und damit "Zahlung vorgetäuscht" denn unklar sein?
Dieser Herr hat der Beschwerde und dem zusätzlichen Kommentar nach wohl einen (manipulierten/gefälschten) Kontoauszug übermittelt, auf dem lediglich dem Anschein nach eine korrekt getätigte Überweisung per Vorkasse ersichtlich war. Obwohl es diese Überweisung so nicht gibt.
Die Besitzerin der Ferienwohnung hat dann (wie ebenfalls beschrieben - kurzfristig) die Buchung so angenommen und dem Herrn damit die Ferienwohnung zur Verfügung gestellt. Und gleichzeitig (da kurzfristige Buchung), auf den Zahlungseingang der angeblichen Überweisung gewartet. Welche nie eintraf. Und der Herr inzwischen wohl wieder abgereist war.
Was ist an der Beschreibung denn unklar?

15.03.2024 | 09:03
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Und ebenso die Frage nach dem Mahnbescheid: warum beantragt man den nicht eben mal so?
Vielleicht weil man dann damit in Vorkasse geht, somit wiederum Geld investiert, ohne jegliche Garantie, dass man jemals etwas davon wiedersieht, zusätzlich zum Verlust der Mieteinnahmen!

15.03.2024 | 09:20
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Man geht in Vorkasse? You made my day. 🤣
Bei dem Streitwert entsteht eine Mindestgebühr von 36 €.

15.03.2024 | 09:32
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Alles klar, 36 Euro ist kein Geld. Manche leben in einer Welt. ...

15.03.2024 | 18:41
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Wer den Sachverhalt richtig interpretieren kann, der weiß, dass da eine sehr große Gewinnchance ist und man die Vorleistung (nicht Vorkasse) ebenso wiedersieht, wie man die Buchungskosten bekommt.

15.03.2024 | 18:54
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
"Große Gewinnchance"... alles klar. Wir sind hier nur leider nicht beim Lotto.

16.03.2024 | 11:07
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ich erkläre es mal. Einen Prozess verliert man oder man gewinnt ihn. Dies zur Erläuterung der unbekannten Terminologie, die dann lustigerweise ob des mangelnden Wissens einem Lottospiel zugeordnet wird.

Die Beschwerdeführerin wird einen Prozess auf jeden Fall gewinnen, weil eine unrechtmäßige Einmietung vorliegt! Der preiswerteste Weg zum Erlangen der Mietkosten führt nun einmal über einen Mahnbescheid.

16.03.2024 | 17:42
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Wenn man ein wenig Ahnung hätte, dann wüsste man, dass ein (mehr oder weniger kostspieliger) gewonnener Prozess keine Garantie beinhaltet, dann auch an sein Geld zu kommen, sprich, ob dann beim Schuldner etwas zu holen ist.
Und wenn schon einer sich so Leistungen (wie Übernachtungen in Ferienwohnungen) erschleicht, weil er die sich anscheinend nicht leisten kann oder will, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, das erfolgreich erstrittene Geld und seine zusätzlich entstandenen Kosten zu erlangen?
Bei einer ursprüngliche verlangten Summe in Höhe von 263,90 €, mithilfe eines Gerichtsprozesses in sicherlich mehrfacher Höhe?
Liegt eigentlich alles auf der Hand.
Leider kommentieren hier auch Leute mit wenig Ahnung und Verständnis und geben spezielle, wenig hilfreiche und eher kontraproduktive Tipps. ...

04.04.2024 | 19:47
von Selda Dorin endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von der Gegenseite. Nicht gelöst.


04.04.2024 | 19:56
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Zumindest Strafanzeige deswegen stellen, aber das haben Sie sicherlich längst gemacht.



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