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628 Views | 14.03.2024 | 13:37 Uhr
geschrieben von Selda Dorin
Herr [...] hat kurzfristig unsere Ferienwohnung geschäftlich gebucht.
Da bei uns die Zahlung Vorkasse angenommen wird, hat er eine Überweisung gemacht und auch mit Kontoauszügen belegt.
Bezahlt hat er bis heute nicht, reagiert auch nicht auf Mahnung.
Meine Forderung an WiDriBau GmbH:
263,90 EUR
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Deswegen die Frage: Hat er nun gezahlt (belegt durch Kontoauszug) oder hat er nicht gezahlt (Ihre Angabe am Ende des Posts)?
Wenn der vereinbarte Mietbetrag nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist und auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung nicht reagiert wird, warum beantragen Sie keinen Mahnbescheid?
Dieser Herr hat der Beschwerde und dem zusätzlichen Kommentar nach wohl einen (manipulierten/gefälschten) Kontoauszug übermittelt, auf dem lediglich dem Anschein nach eine korrekt getätigte Überweisung per Vorkasse ersichtlich war. Obwohl es diese Überweisung so nicht gibt.
Die Besitzerin der Ferienwohnung hat dann (wie ebenfalls beschrieben - kurzfristig) die Buchung so angenommen und dem Herrn damit die Ferienwohnung zur Verfügung gestellt. Und gleichzeitig (da kurzfristige Buchung), auf den Zahlungseingang der angeblichen Überweisung gewartet. Welche nie eintraf. Und der Herr inzwischen wohl wieder abgereist war.
Was ist an der Beschreibung denn unklar?
Vielleicht weil man dann damit in Vorkasse geht, somit wiederum Geld investiert, ohne jegliche Garantie, dass man jemals etwas davon wiedersieht, zusätzlich zum Verlust der Mieteinnahmen!
Bei dem Streitwert entsteht eine Mindestgebühr von 36 €.
Die Beschwerdeführerin wird einen Prozess auf jeden Fall gewinnen, weil eine unrechtmäßige Einmietung vorliegt! Der preiswerteste Weg zum Erlangen der Mietkosten führt nun einmal über einen Mahnbescheid.
Und wenn schon einer sich so Leistungen (wie Übernachtungen in Ferienwohnungen) erschleicht, weil er die sich anscheinend nicht leisten kann oder will, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, das erfolgreich erstrittene Geld und seine zusätzlich entstandenen Kosten zu erlangen?
Bei einer ursprüngliche verlangten Summe in Höhe von 263,90 €, mithilfe eines Gerichtsprozesses in sicherlich mehrfacher Höhe?
Liegt eigentlich alles auf der Hand.
Leider kommentieren hier auch Leute mit wenig Ahnung und Verständnis und geben spezielle, wenig hilfreiche und eher kontraproduktive Tipps. ...