HDI Global SE (Stuttgart)
HDI-Gerling besteht auf Doppelversicherung
Seit vielen Jahren war ich bei Gerling (jetzt HDI-Gerling) hausrat-versichert.
Wegen einer längeren Auslandsreise wollte ich die Diebstahlversicherung auf meinen Hausrat im Wohnwagen ausdehnen. Das macht HDI-Gerling aber nicht, sondern nur Signal-Iduna.
Daher habe ich höflich gebeten, meinen Vertrag einvernehmlich zum regulären Vertragsende auslaufen zu lassen, obwohl ich die förmliche Kündigung nach 3 Jahren um 6 Tage verpasst hatte. Ich habe bei Signal-Iduna abgeschlossen und wollte nicht doppelt versichert sein.
Antwort HDI-Gerling: NJET. "Eine Kündigung ist immer nur ... unter Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich".
Sturheit ist eben auch ein Geschäftsprinzip!
24.06.2010 | 11:39
Abteilung: Marketing / Vertriebsmanagement
Sehr geehrter Herr Reiner,
dem Vertrag liegen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zugrunde. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien gem. § 20 dieser Bedingungen zum Vertragsablauf rechtswirksam gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauftermin zugegangen sein.
Rechtsgeschäfte unterliegen grundsätzlichen Regularien, die von den Vertragsparteien einzuhalten sind. Nur so kann Rechtssicherheit für alle an diesem Geschäft Beteiligten gewährleistet werden. Das gilt im Rahmen eines Versicherungsvertrages für die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers genauso wie für die Leistungen, die der Versicherer im Fall eines Schadens zu erbringen hat.
In diesem konkreten Fall liegt inzwischen eine rechtswirksame Kündigung zum Vertragsablauf 2011 vor. Diese wurde von uns bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela von Bredow
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Leitung Marketing
Hier in der Box werden die Beschwerden immer schlimmer. Jetzt beschweren sich die Leute schon, wenn sich jemand an die Vertragsbedingungen hält.
Geht´s noch?
Tut mir leid, aber ich kann niemanden HDI-Gerling empfehlen, diese Versicherung müßte von der staatlichen Aufsichtsbehörde zerschlagen werden.
die Hausratversicherung in einer ständig bewohnten Wohnung unterliegt einem anderen Risikoszenario als der Hausrat in einem Wohnwagen. Dass HDI-Gerling dieses nicht zeichnet ist legitim.
Es handelt sich also normalweiser um zwei unterschiedliche Verträge, die auch verschieden tarifiert werden (das Wohnwagenrisiko ist wesentlich höher). "Sie haben bei der SIGNAL-IDUNA abgeschlossen", also steht Ihnen auch ein Widerrufsrecht zu.
Ich kann hier, auch wenn ich als Makler auf Seiten der Kunden stehe, kein Fehlverhalten von HDI-Gerling erkennen.
Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Auch wenn es sich nur um drei Tage Fristversäumnis handelt.
Wie eine Versicherung mit den Beiträgen seiner Versicherten und gegen seine eigenen Mitglieder im Schadenfall umgeht!
Ich bin seit 1990 mit meinen PKW, später sogar noch mit dem meiner Frau versichert und seitdem Beitragszahler der HDI - Versicherung. Außer zwei kleinen Bagatellschäden haben wir uns bis 2006 nichts zuschulden kommen lassen und waren zuletzt mit 45 % eingestuft.
Bis im Juli 2006 beim Einparken auf einem Parkplatz am nebenan stehenden PKW (neuer Mercedes CLK 350) eine Schramme verursacht wurde. Ohne es zu bemerken, verließ ich den Unfallort.
Der Mercedes – Fahrer (Spielhallenbesitzer) „fand“ einen Unfallzeugen und erstattete Anzeige wegen Fahrerflucht. Der Mercedes wurde noch am selben Tag „repariert“, die Kosten lagen bei 2655,- Euro. (Natürlich viel zu hoch, wie ein späteres Gutachten zeigte.)
Trotzdem zahlte der HDI (mit Freuden)! Auch nachdem ich beim HDI Einspruch erhob und eine Überprüfung der Rechnung forderte, interessierte sich keiner dafür.
Im Frühjahr 2007 kam es zum Prozess wegen Fahrerfluch vor Gericht. Auf Grund der zweifelhaften Zeugenaussage und der Darstellung des Unfalls mit einer geringen Kratzspur an der Stoßstange wurde das Verfahren gegen ein Bußgeld und zu Lasten der Staatskasse eingestellt.
Auch hier wurde festgestellt, dass der Schaden am Mercedes viel zu hoch berechnet wurde. Ich informierte meine Versicherung (HDI), die interessierte sich jedoch nicht dafür!
Fast zwei Jahre später fiel dem HDI ein, mich zur Kasse zu beten, weil ich doch „Fahrerflucht“ begangen hätte und sie in dem Fall den Schaden für den Mercedes nicht übernimmt. Welch eine Unverfrorenheit und natürlich absoluter Vertrauensbruch!
Natürlich kündigte ich sofort meine beiden Versicherungen. Der HDI wusste sich aber zu rächen, mein neuer Versicherer bekam natürlich falsche Daten, wonach ich in der Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft wurde als berechtigt.
Erst nach zahlreichen Beschwerden und der Einschaltung eines Anwaltes wurden die Daten nach einem halben Jahr „überprüft“ und korrigiert, worauf ich endlich beim neuen Versicherer richtig eingestuft werden konnte!
Nun begann der HDI mit einem (aussichtslosen) Prozess vor dem Zivilgericht und Klagte über 1 ½ Jahre auf Rückzahlung der Schadenssumme.
Der Fall begann wieder von vorn. Der zweifelhafte „Zeuge“ wurde wieder geladen und ein technisches Gutachten über die Wahrnehmbarkeit des Unfalls wurde erstellt.
Das Ergebnis war so niederschmetternd, dass der HDI mit Schreiben vom 05.08.2010 die Klage frustriert zurückzog. Sämtliche Kosten des Verfahrens musste der HDI (sind ja nur Mitgliedsbeiträge) übernehmen, deren Summe weitaus höher lag als der Unfallschaden!
Hier hat das Gutachten wiederum entschieden festgestellt, dass die Schadensumme viel zu hoch angesetzt war, aber das interessierte den HDI nicht!
Ich kann mit diesen Bericht vielleicht nicht das Interesse des HDI wecken, aber ich konnte schon einige Mitglieder des HDI überzeugen, ihre Konsequenzen zu ziehen, und hoffe hiermit auch andere Mitglieder vor der Überheblichkeit und Ignoranz der HDI- Versicherung zu bewahren und vor solchen Machenschaften zu schützen!
PS. Bei meinem PKW handelte es sich um einen 4 cm langen Lackkratzer, den „Schaden“ des Mercedes habe ich nie gesehen (auch die HDI - Versicherung nicht).
Mit freundlichen Grüßen Hartmut Ebert