Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1046 Views | 10.07.2010 | 20:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7812465

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Trotz vorliegender Kündigung Netzdurchleitung mehrmals verweigert

Unsere Kündigung des Stromvertrag ist zum 31. 5. 2010 wirksam geworden und schriftlich vom EON/edis Vertrieb bestätigt worden. Haben uns sofort bei den Heidenheimer Stadtwerken angemeldet. Eingangsbestätigung wurde uns damals gleich zugesandt (Februar 2010).

SCHLAGWORTE

Auf Nachfrage in Heidenheim Ende Mai, wann dann die Abschläge fällig sind, teilte man uns mit, dass EON den Antrag auf Netzdurchleitung verwehrt hat. Wir seien noch bis 31. 11. 2010 an unseren Vertrag gebunden.

Zu komisch, da wir schon am 25. 11. 2009 das Kündigungsschreiben erhalten haben. Ein Besuch in der Filiale brachte keine Klärung, auch diverse Anrufe mit Rückrufversprechen bei EON verliefen im Sande. Ein Fax mit Fristsetzung, uns endlich die Schlussrechnung zu schicken (Zählerstand wurde fristgerecht zum 31. 05. 2010 übermittelt) blieb ebenfalls unbeantwortet.

Haben den gesamten Schriftverkehr auch an die Heidenheimer Stadtwerke geschickt und sie aufgefordert, die Netznutzung gegebenfalls weiter einzufordern.

Erste Reaktion seitens EON erfolgte bei unserer Rückbuchung des Juni-Abschlages. Obwohl wir keinen Vertrag mehr mit ihnen haben und schon in der Filiale die Einzugsermächtigung entzogen haben, buchten sie einfach ab und verlangen nun die Kosten für die Rückbuchung.

Echt frech finden wir. Also, noch ein Schreiben aufgesetzt und die Endabrechnung angefordert und nochmals darauf hingewiesen, dass fristgerecht gekündigt wurde und evtl. Probleme der Kommmunikation zwischen den Bereichen EON/edis Netz und EON/edis Vertrieb nicht Sache des Kunden ist.

Ist es allgemeine Strategie vom Konzern wie EON/edis Stromkunden, die wechseln wollen, so zu verärgern? Warum verwehrt der Konzern die Netzdurchleitung trotz ordnungsgemäßer und anerkannter Kündigung?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Netzdurchleitung durch Heidenheimer Stadtwerke nach ordentlicher Kündigung und Erstellung Abschlussrechnung durch EON/edis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.07.2010 | 18:20
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Pressesprecher

Leider konnten wir dieser anonymen Beschwerde ohne Angabe eines Namens oder einer Anschrift zunächst kein Vertragsverhältnis zuordnen. Deshalb war eine umfangreiche und sehr zeitaufwändige Recherche notwendig. Im Ergebnis dessen bestätigen wir noch eimal ausdrücklich die Kündigung. Der Lieferantenwechsel wird wie gewünscht zum 01. 06. 2010 erfolgen. Der Kunde wird hierüber gesondert und individuell schriftlich informiert.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


20.07.2010 | 19:47
von ReclaBoxler-7812465 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keine Reaktion seitens EON/edis.
Heute noch mal angerufen, es ruft mal wieder ein Mitarbeiter zurück, sagt bloß keiner wann. Wir haben die Sache an die Bundesnetzzentrale weitergeleitet und warten auf Klärung.
Scheinbar hält niemand es vom Konzern für nötig, sich zu melden.
Hier mal unsere Vetragskontonummer für den Fall, dass sich von EON/edis mal einer ins Forum traut: 242035626613 um den Fall zu bearbeiten.


27.07.2010 | 21:33
von Eine verwunderte Person | Regelverstoß melden
An die E.ON edis Vertrieb GmbH: Was soll der Hinweis "Deshalb war eine umfangreiche und sehr zeitaufwändige Recherche notwendig"?
Der Kunde hatte seine Vertragskontonummer nachgereicht, warum mussten Sie dann umständlich Namen und Adresse suchen? Der Satz ist einfach unangebracht, finden Sie nicht?

13.09.2010 | 14:04
von ReclaBoxler-7812465 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langen Bemühungen endlich am Ziel.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!