Jamba - Jesta Digital GmbH (Berlin)
Abbuchungen vom Mobilgerät meiner minderjährigen Tochter
Mir ist seit einiger Zeit aufgefallen, dass auf der X-tra-Card meiner Tochter regelmäßige Beträge von 4,99 Euro (vermutlich ein Abo) abgebucht werden.
Ich habe meine Tochter zur Rede gestellt, diese ist sich aber keine Schuld bewusst und hat auch wissentlich kein Abo abgeschlossen, zumal sie auch mit elf Jahren noch minderjährig ist.
Ich muss also davon ausgehen, dass es sich hier um eine illegale Vorgehensweise Ihrerseits handelt.
Von der Telekom habe ich mir nun Einzelverbindungsnachweise zusenden lassen, damit ich erfahre, wer für diese Abbuchungen verantwortlich ist, so dass ich dank der Telekom auch gleich Ihre komplette Adresse erhalten habe.
Ich habe mich bereits auch schon mit einem Ihrer Mitarbeiter telefonisch in Verbindung gesetzt und das Abo mit dem heutigen Tag (16.11.2010) und unter Zeugen) gekündigt.
Sie bitte ich nun und fordere Sie höflich auf, alle bisher ungerechtfertigten abgebuchten Beträge der Mobilfunknummer meine Tochter per Scheck zurückzuzahlen.
Sollte dies bis spätestens 1.12.2010 nicht geschehen, werde ich Anzeige bei der Polizei erstatten und die Sache einem Anwalt übergeben.
22.11.2010 | 10:27
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Hetz-hamm,
bitte wenden Sie sich unter Angabe der betroffenen Mobilfunknummer an unseren Kundenservice unter infofoxmobile.com, damit wir Ihren Fall prüfen können.
Vielen Dank
Ihr Kundenservice Team
Vielleicht sollten Sie bezüglich Ihrer Tochter mal etwas mehr der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflicht nachkommen!
Sie sollten sich mal die Combi Card teens ansehen: www.t-mobile.de/jugendschutz/0,17271,21588-_,00.html
Da kann der Zugang zu vielen Diensten von Drittanbietern und der Telekom (Klingeltöne, Logos usw.) über t-mobile gesperrt werden - evtl. geht das bei xtra card auch.
Wenn sich das Abo dennoch nicht kündigen lässt (aus welchen Gründen auch immer), könnten Sie doch einfach eine neue Prepaidkarte kaufen. Wäre zwar dann eine neue Rufnummer, aber das Abo lässt sich dann nicht mehr abbuchen.
Wäre somit der schnellste Weg aus der Sache zu kommen.
Im Endeffekt könnte nur der Gesetzgeber dem entgegenwirken, indem Verträge jeglicher Art, nur schriftlich Ihre Gültigkeit haben. Bei der GEZ gilt doch auch nur, was schriftlich und dann noch per Einschreiben, kundgetan wurde. Aber bei diesen Firmen drückt man die Augen zu – Vater Staat verdient über die Steuer ja mit. Beschämend, aber wahr.
Mit dieser SMS kommt es zum rechtsgültigen Vertragsabschluss für ein Abo, was sich natürlich auch wieder kündigen lässt.
Genau das wird Töchterlein getan haben. Und das sollte Mama anhand des Einzelverbindungsnachweises mal prüfen. Dort wird eine 5-stellige Sondernummer zu finden sein.
Woher soll der Anbieter wissen, dass diese Rufnummer von einer Minderjährigen benutzt wird. Eine Minderjährige kommt an keine Prepaid-Karte. Vertragspartner ist also ein Erwachsener - in diesem Fall wahrscheinlich die Mama oder der Papa. Und die sind dafür verantwortlich (haftbar), was Töchterchen mit dem überlassenen Telefon treibt (s. auch 2. Kommentar).
Damit ist sowohl die Beschwerde hier als auch die (lächerliche) Drohung mit Polizei und Rechtsanwalt völlig überflüssig. Erst mal dem eigenen Erziehungsauftrag nachkommen und sich die Grundkenntnisse im Vertragsrecht aneignen - und nicht immer gleich nach dem Gesetzgeber schreien.
Wenn ich richtig informiert bin, dann kann jede Prepaid-Karte ins Minus gehen, durch ein Abo!
Ich fände es auch ziemlich gut, wenn sich die Abo Anbieter mal etwas einfallen lassen würden (z. B. schriftlichen Vertrag oder telefonisch mit Alterskontrolle), damit Jugendliche nicht in die Falle tappen (wo ich aber das Gefühl habe, dass sich nichts ändern wird, da die meisten Abnehmer wahrscheinlich Jugendlich sind).
Mein Kind bekommt einen Vertrag von Toggo, da ist so was wenigstens gesperrt (da gibt es noch einen Vertrag für Kinder, bei dem es eben so gesperrt ist - komme gerade nicht auf den Namen).
LG
Und der Hinweis auf die Aufsichtspflicht ist etwas weit hergeholt, nach gängigen Urteilen reicht es vollkommen, Kinder auf Gefahren und Risiken aufmerksam zu machen.