Durch AVU Netz endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 974 Views | 20.02.2011 | 23:40 Uhr
geschrieben von Karin Decker

AVU Netz GmbH (Gevelsberg)

Netzbetreiber sabotiert Stromanbieterwechsel

Durch einen Zuzug von außerhalb nach Sprockhövel (bei Wuppertal) zum 01.10.2010 mussten wir uns neben allen anderen Umzugsangelegenheiten auf einen Energieversorger ab 01.10.2010 festlegen. Da der lokale Energieversorger für Sprockhövel (AVU) keine attraktiven Preise anbieten konnte, sind wir auf einen Wettbewerber umgestiegen. Wir haben uns für die "RheinEnergie express" entschieden.

SCHLAGWORTE

Wie in solchen Fällen üblich, mietet der Wettbewerber den Stromzähler vom Netzbetreiber und rechnet mit dem Endkunden die Zählermiete und den Verbrauch ab.

In unserem Fall meldete der von uns beauftragte Stromversorger Rheinenergie, dass er leider mit der Stromversorgung nicht beginnen könne, weil ihm der Netzbetreiber AVU mitgeteilt habe, dass der Stromzähler noch vom Vertrag des Vormieters blockiert sei.

Der Vormieter, zu dem wir ein exzellentes Verhältnis haben, rief daraufhin in unserem Beisein den Netzbetreiber AVU an. Der Vormieter erklärte dem AVU-Mitarbeiter, er habe die Kündigungsbestätigung des Zählers zum 30.09.2010 vorliegen und es könne nicht sein, dass der Zähler noch vermietet sei. Der AVU-Mitarbeiter bestätigte dann, dass der Zähler natürlich frei sei und der Vertrag des Vormieters fristgerecht beendet.

Trotzdem hat die AVU als Netzbetreiber dem von uns gewählten Stromversorger sowohl vorher als auch nachher noch mehrmals mitgeteilt, der Stromvertrag des Vormieters sei noch nicht beendet und man könne den Zähler nicht schalten. Zudem wurde im Vorfeld versucht, mit der Meldung "Zählernummer falsch oder unstimmig" Verwirrung zu stiften und die Sache hinauszuzögern.

Letztendlich hat die AVU alle gesetzten Fristen verstreichen lassen und der von uns gewählte Stromversorger musste sich nach eigenen Angaben an die Bundesnetzagentur wenden. Erst danach klappte der Wechsel dann endlich - mit ZWEIMONATIGER Verzögerung.

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Wir haben sicherheitshalber nochmal beim Vormieter angefragt, ob es dort irgendwelche Probleme bei der Vertragsauflösung gab. Der Vormieter hat erklärt, sein Vertrag sei von der AVU ordnungsgemäß zum 30.09.2010 aufgelöst und abgerechnet worden. Verzögerungen habe es nicht gegeben. Es sei nicht ersichtlich, warum nicht ab dem 01.10.2010 geliefert werden konnte.

Trotzdem hat die AVU der RheinEnergie dann noch mitgeteilt, ein Vertragsbeginn sei erst mit dem 06.10.2010 möglich. Warum die AVU den Vormieter zum 30.09.2010 aus dem Vertrag entlässt, dem Wettbewerber aber erst zum 06.10.2010 den Zähler überträgt, ist uns ein Rätsel.

Für uns ist die Sache klar: Die AVU will oder kann selbst keine günstigen Tarife anbieten. Der Geschäftsbericht 2009 der AVU weist einen um 11,8% geringeren Stromumsatz zu 2008 aus. Zitat "Bei den Privat- und Gewerbekunden ist der Absatzrückgang zum großen Teil auf den Wechsel von Kunden zu anderen Anbietern zurückzuführen". Kein Wunder! Anstatt sich attraktiv zu machen, sabotiert man lieber den Wettbewerb.

Wir hatten durch diese wochenlange Verzögerung und die Klärungsbedürftigkeit der Sache erhöhte Porto- und Telefonkosten von fast 20 EUR. Als wir die AVU gebeten haben, uns diese zu erstatten, hat der Mitarbeiter einfach aufgelegt.

Wir empfinden dieses Verhalten eindeutig als kundenunfreundlich.

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.03.2011 | 22:31
von Karin Decker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gibt es weitere Kunden, die das geschilderte Problem mit der AVU hatten? Es wäre interessant zu erfahren, ob die Vorgehensweise System hat oder ein Einzelfall ist.


13.04.2011 | 07:16
von Karin Decker endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Netzbetreiber hat auf dieser Internetseite nicht geantwortet. Er hat mich aber per Brief schriftlich informiert, dass er die Vorwürfe zurückweist. Schuld an der Verzögerung sei allein der Energieversorger, weil dieser Aufträge zur Versorgung doppelt weitergeleitet habe. Warum dann aber keiner der beiden Aufträge zu einer zeitnahen Bestätigung führen konnte, konnte der Netzbetreiber nicht aufklären. Für mich als Endkunde bleibt deshalb der subjektive Verdacht, dass der Netzbetreiber AVU Aufträge von Fremdversorgern systematisch nicht zeitnah ausführt. Ich mache allerdings deutlich, dass die Sache damit für mich erledigt ist.




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