1010 Views | 24.02.2011 | 17:46 Uhr
geschrieben von Dr. A. S.

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Guthaben-Rückerstattung und keine Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 2481469

1. Nach Mitteilung Ihrer Preiserhöhung habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und Ihnen fristgerecht am 31.01.2011 per Einschreiben mit Rückschein meine Kündigung zum 31.03.2011 mitgeteilt, verbunden mit der Forderung, mir die Kündigung wie auch den Kündigungstermin schriftlich zu bestätigen. Dieser Aufforderung sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir bis spätestens 11.03.2011 die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

2. Die letzte Jahresrechnung vom 23.01.2010 für den Zeitraum 01.12.2009 bis 30.11.2010 weist ein Guthaben in Höhe von EUR 271,55 auf (Rechnungsnummer 1232011087204). Meiner Aufforderung, mir das Guthaben zu überweisen, sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie hiermit letztmals auf, mir das Guthaben in Höhe von EUR 271,55 bis spätestens 11.03.2011 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Überweisung des Guthabens in Höhe von 271,55 und schriftliche KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (13)


24.02.2011 | 19:32
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
Hallo Leute,
es hilft nicht immer nur zu sagen: Du, Du, Du, wenn Du nicht lieb bist, hole ich meinen RA. Nur wenn bei denen die Schreiben der RA sackweise reingetragen werden und die dadurch keine Zeit mehr haben, sich um neue Kunden zu kümmern, geschieht was. Leute, denk daran, der Verlierer zahlt die Rechnung.

24.02.2011 | 22:11
von Diana Dallmann | Regelverstoß melden
Selbes Problem. Nichts half. Teldafax reagierte nicht bzw. erkannte ein Sonderkündigungsrecht nicht an.
War diese Woche bei der Verbraucherzentrale. Ein Anruf durch die Mitarbeiterin bei Teldafax und wir sind aus dem Vertrag raus.
s. auch Beitrag Teldafax erkennt Sonderkündigung nicht an (v.2.2.11).

15 Euro, die sich lohnen.
Ihnen viel Erfolg, aber Teldafax störte unsere Beschwerde über reclabox gar nicht.

25.02.2011 | 17:25
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Auf Druck durch TelDaFax? werden seitens ReclaBox die Tel-Nr der Teldafax-Presseabteilung gestrichen. Hier eine kleine Abhilfe Herrn Thomas. M und Frau Susanne F. können sich so weiter den Problemen der Kunden beschäftigen

www.teldafax.de/index.php?id=183

oder einfach Suchebegriffe Teldafax Pressesprecher.

28.02.2011 | 22:27
von Dr. A. S.
Nach Mail an Thomas M. mit gleich lautendem Wortlaut obiger Beschwerde kam heute folgende Antwort vom Pressesprecher der TelDaFax Holding AG:

"Sehr geehrter Herr XXXXX,

Ihre E-Mail ist in der Pressestelle eingegangen. Wir haben Ihr Anliegen bereits an ein spezielles Team weitergeleitet, das Ihre Anfrage bevorzugt beantworten wird. Wir können Ihnen vorab mitteilen, dass Ihr Anliegen definitiv bearbeitet wird, was aber etwas dauern kann. Da auch bei uns vermehrt Kundenanliegen ankommen, benötigen wir Zeit um alle Kundenanliegen schnellstmöglich nach bestem Gewissen zu bearbeiten. Sie werden auf jeden Fall eine Nachricht bekommen. Darauf können Sie sich verlassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Thomas M. PressesprecherTelDaFax Holding AG Mottmannstr. 253842 TroisdorfTelefon: 02241-9434-781Telefax: 02241-9434-22-781Mobil: 0151-52704402E-Mail: xxx spider monkey teldafax. deHomepage: www.teldafax.de"

Ich vermute, dass diese Antwort vom Pressesprecher der TelDaFax Holding AG eher vom Troisdorfer Karnevalsclub formuliert worden ist; 25 km weiter in Köln ist die 5. Jahreszeit ja schon in vollem Gange. Ich gebe den Troisdorfer Jekken bei TelDaFax noch Zeit bis zum 11.03.2011; dann hat es sich ausgejekkt!

03.03.2011 | 20:32
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
Schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.03.2011 "aus Kulanz" ist mittlerweile eingegangen.

Fehlt noch die Überweisung von EUR 271,55 aus der Jahresrechnung 2009/2010.

22.03.2011 | 15:28
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
BIS 22.03.2011 KEIN ZAHLUNGSEINGANG!
Mail vom 22.03.2011 an A. Y. reklamation spider monkey teldafax.de:
"LETZTE MAHNUNG!

Sehr geehrter Herr Y.,

unser angemahntes Guthaben in Höhe von EUR 271,55 ist bis heute, 22.03.2011 nicht auf meinem Konto eingegangen.

Ich setze Ihnen hiermit eine allerletzte Frist, die Überweisung unverzüglich anzuordnen mit Zahlungseingang auf meinem Konto am Montag, 28.03.2011.

Mit gleicher Post habe ich heute die erforderlichen Unterlagen zur Durchsetzung unserer Ansprüche an meinen Anwalt übergeben und ihn beauftragt, bei Nichtzahlung bis zum Montag, dem 28.03.2011 am gleichen Tag einen gerichtlichen Mahnbescheid fertigzustellen.

Ebenso teile ich Ihnen mit, dass mein zu erwartendes Guthaben aus der Schlussrechnung zum Kündigungstermin 31.03.2011 bei Nichtzahlung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen in einer einzigen Mahnung und bei Überschreitung dieser Frist mit einem gerichtlichen Mahnbescheid von meinem Anwalt eingetrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. A. S. "

mail von A. Y. vom 09.03.2011:
"Subject: Ihr Eintrag bei reklabox.de (ID 37893), Kundennummer 2481469

Sehr geehrter Herr Dr. XXXXXX,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Keine Guthaben-Rückerstattung und keine Kündigungsbestätigung“ Stellung.

Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 271,55 Euro aus der Verbrauchsrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der umgehenden Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in den nächsten Tagen einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Abdurrahman Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH "

26.03.2011 | 17:39
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

01.04.2011 | 14:23
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
30.03.2011: Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids!

01.04.2011 | 14:30
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
01.04.2011: Einschreiben an TelDaFax: Zählerstand am 01.04.2011 zwecks Schlussrechnung (Kündigung zum 31.03.2011): 135573. Fristsetzung bis 02.05.2011 für Schlussrechnung und Guthaben-Überweisung aus Schlussrechnung; rechtliche Schritte vorbehalten.

26.04.2011 | 14:56
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
TelDaFax hat auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert; mein Anwalt hat heute die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

29.04.2011 | 10:57
von Peter Behnke | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Dr. A. S,
ich habe die gleiche Story erlebt und die wortgleiche Mail von Herrn Y. erhalten, natürlich passierte nichts.
Wenn ich heute versuche, auf diese Mail hin eine Antwortmail an diese Adresse zu schicken, dann kommt sie als nicht zustellbar zurück.
Ich habe bereits am 01.03.2011 über meinen Anwalt einen Mahnbescheid beantragt. Daraufhin wurden diesem von Teldafax die Mahnkosten erstattet, aber mir nicht die Forderung überwiesen.
Gestern (28.04.) habe ich vom Mahngericht erfahren, dass der Vollstreckungsbescheid zwar ausgestellt, aber noch nicht "eingetütet" sei. Dies würde aber in den nächsten Tagen erfolgen.
Nach Auskunft meines Anwalts muss nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheides bei Teldafax (Anfang nächster Woche vermutlich) wiederum die 14tägige Widerspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid abgewartet werden, bevor der Gerichtsvollzieher mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden kann. Ich verstehe das nicht, da ja mehrfach durch Teldafax, zuletzt durch Herrn Y. der genaue Guthabenbetrag (Abrechnung vom 16.12.2010) bestätigt wurde und ich auch das Risiko eines Einspruchs übernehmen würde. Bis dahin ist Teldafax doch wohl endgültig in der Insolvenz.
Da Sie den Mahnbescheid ja noch später beantragt haben, dürfte es auch nicht schneller gehen oder haben Sie einen Tipp, wie man das Vollstreckungsverfahren beschleunigen kann?
Danke für eine Antwortmail!
Mit freundlichen Grüßen
P. Behnke

29.04.2011 | 21:01
von Dr. A. S. | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Behnke,

leider kann ich Ihnen keinen weiteren Tipp in Ihrer "TDF-Sache" geben, aber Sie haben ja richtigerweise bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet; wie Sie richtig sagen, kann TelDaFax binnen zwei Wochen gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen; geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.

Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn TelDaFax noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.

Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde.

Es ist reine Zeitverschwendung, sich per mail an Y. und Konsorten/"Customer Care" zu wenden; da hilft nur "letzte Mahnung" per Einschreiben/Rückschein und dann die "Brechstange", d. h. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens; wie Sie möglicherweise im Handelsblatt gelesen haben, hat der zuständige Gerichtsvollzieher in Troisdorf bei TelDaFax mittlerweile sein neues "Zuhause" gefunden.

www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/teldafax-stellt-phantomrechnungen/4101180.html

Mit besten Grüßen und viel Glück

Dr. A. S.

10.05.2011 | 19:21
von ReclaBoxler-9301219 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Informationen.
Habe heute Beschwerde über die Firma TelDaFax bei der Bundesnetzagentur eingereicht und werde in Kürze einen Anwalt mit dem Mahnverfahren beauftragen.

de.reclabox.com/beschwerde/39217-teldafax-troisdorf-keine-rueckerstattung-des-sonderabschlags-in-hoehe-von-100



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