VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)
VHV und deren Gutachter rechnen komisch
Es ist folgendes passiert, und ich finde die Allgemeinheit sollte davon erfahren: vor geraumer Zeit beschädigte ich den Laptop eines Bekannten. Wie man das dann eben so macht, meldete ich diesen Vorfall meiner Versicherung, die den Schaden erst mal begutachten ließ.
So weit so gut: der Laptop hat einen regulären Wert von 2.329,01 € mit einem Wertverlust von 10 %, also bleibt ein Sachwert von 2096,11 €.
Da der Laptop zum damaligen Zeitpunkt zum Studententarif erworben wurde (2.066,61 € minus 10 % Wertverlust), ist die VHV nun bereit, lediglich den Sachwert von ca. 1.860 € zu erstatten.
Das bedeutet wiederum, dass die VHV oder Gutachter einen Gewinn von über 200 € macht, da sie das eingeschickte Macbook Pro ja behält und weiter veräußern kann (wenn es Totalschaden wäre, könnten sie es ja nicht mal weiter veräußern und Versicherung ist ja dafür da, dasd man das Geld zurückerhält), was mir auch so mitgeteilt wurde. Ich finde, das ist eine leichte Ungerechtigkeit und ich bin der Meinung, dass das jeder wissen sollte. Negatives wird nun mal zehn mal mehr weitergesagt, als Positives.
Da können sie noch froh sein, dass ihnen die VHV nicht auch noch versuchten Betrug vorwirft.
Ich denke mal, dass sie das Ganze anders geplant hatten: Ich kassiere von der VHV den Schaden und verkaufen dann das Laptop weiter!
Aber so geht es halt nicht, denn die VHV bewahrt dieses Teil im Keller auf, um bei eventuell später auftretenden ähnlichen Fällen einen Vergleich zu haben.
Im Übrigen erscheinen mir die Überlegungen von RB-2201205 mehr der Realität zu entsprechen.
Seien Sie froh, dass sie noch so viel bekommen bzw. ihr Bekannter.
Übrigens. Versicherungen haben riesige Bestände an Schadenlaptops, Handys etc, damit sie bei unklaren Schadenfällen evtl. Schäden rekonstruieren können.
Vor kurzem las ich das die Versicherungen solche Teile aufheben, um evtl. Versicherungsbetrug nachweisen zu können.
Es gibt dann ganz bestimmte Schadensbilder.
Zur Klarstellung: Ich unterstelle dem Beschwerer nicht, dass da eine faule Sache lief.