Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 968 Views | 06.04.2011 | 10:45 Uhr
geschrieben von F. U.

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TELDAFAX akzeptiert Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nicht

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 3738686

Per 14.03.2011 erhielt ich von meinem derzeitigen Gasanbieter TELDAFAX nach Ablauf einer 6monatigen Preisbindung ein Schreiben, dass nun mein Gaspreis zum 01.05.2011 erhöht werden müsse.

SCHLAGWORTE

Ich habe am 15.03.2011 per E-Mail, Post und Fax mein Sonderkündigungsschreiben zum 30.04.2011 veranlasst.

Zum 17.03.2011 erhielt ich prompt eine E-Mail von TELDAFAX:

"Sehr geehrte Frau Uteß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen.

Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht. Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden. Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir sehr bedauern würden, bleibt Ihnen die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

Ihr Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Eine fristgerechte Kündigung des Vertrages ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende der Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Gasliefervertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen möchten.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch gerne unser Service-Team unter der Rufnummer 0180 / 400 10 20* zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Daraufhin schrieb ich wieder per E-Mail und Fax und berief mich auf § 5 Abs. 3 der Grundversorgungsverordnungen (StromGVV/GasGVV), also steht mir ja rechtlich als Verbraucher ein solches Kündigungsrecht bei Preiserhöhung zu.

Nun warte ich seitdem auf Antwort, habe nochmals angemahnt und eine Stellungsnahme gefordert. Bisher keinerlei Reaktion mehr.

Kann ich die Abschlagszahlung zum 01.05.2011 per Überweisung rechtlich gesehen aussetzen, da TELDAFAX nicht reagiert? Was kann ich sonst noch tun?

Vielen Dank für hilfreiche Kommentare!

F. Uteß

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Bestätigung der Sonderkündigung zum 30.04.2011


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Kommentare und Trackbacks (6)


06.04.2011 | 10:58
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

06.04.2011 | 12:45
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
 spider monkey Friederike Uteß,
Schau dir mal diesen Bericht an:
www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen, ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

06.04.2011 | 15:45
von ReclaBoxler-4902877 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bei den Pressemitteilungen bezügl. der aktuellen Ereignisse bei Teldafax ein Musterschreiben "Anforderung der Schlussrechnung nach Widerruf/Kündigung".

www.vz-bawue.de/UNIQ130209754625157/link858811A.html

07.04.2011 | 15:01
von F. U. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich von TELDAFAX eine E-Mail.

Sehr geehrte Frau Uteß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben Recht: in unseren alten AGB haben wir versehentlich auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Das war ein Irrtum, da es dieses für die Lieferung von Energie nicht gibt. Damit ist dieser Punkt in den alten AGB nicht wirksam.

Unsere neuen AGB haben wir dementsprechend zum 1. Januar 2010 korrigiert. Da Ihr Auftragsdatum aber nicht vor dem 1. Januar 2010 liegt, ist Ihre Preisanpassung nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung.

Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir natürlich sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung. Bis zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit, werden wir Sie aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die Preisanpassung weiter zu Ihren alten Konditionen beliefern. Es wird bis dahin also keine Preisanpassung durchgeführt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Damit kann ich bis zum Vertragsende leben. Danke RECLABOX :o)


08.04.2011 | 13:16
von ReclaBoxler-6010418 | Regelverstoß melden
Hier habt Ihr alle mal was zu lachen. So viel zum Thema "subjektive Wahrnehmung".

www.teldafax.de/index.php?id=154

Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!

08.04.2011 | 14:44
von Wihelm Oetker | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-6010418

DANKE - HaHaHa - lange nicht mehr so gelacht - sollte als "Witz des Jahrzehnts" auf youtube seinen Platz finden.

Nur wenn man die heutige Meldung im Handelsblatt liest, wird möglicherweise den zigtausend "Kunden" von TelDaFax, die allesamt noch auf ihr Geld warten, das Lachen im Halse stecken bleiben:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/zar-und-gott-in-einer-person/4038102.html



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