Stromio GmbH (Magdeburg)
Noch immer keine Schlussrechnung!
Bestell-/Kundennummer: 1267819
Nach unzähligen Mails und Telefonaten: Ich fordere meine seit 30.5.2011 anhängige Abschlussrechnung. Die Firma Stromio behauptete mehrfach per Mail, sie könne seit Anfang Juni durch einen "technischen Fehler" keine Rechnungen erstellen.
Die MitarbeiterInnen am Telefon versprechen sofortige Abhilfe - die dann wieder nicht eintritt.
Am 20. Juli werde ich, wenn ich noch immer keine Rechnung habe, das Mahnverfahren eröffnen.
21.07.2011 | 13:59
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass es bei der Erstellung Ihrer Rechnung zu einer Verzögerung gekommen ist.
Leider erfordern komplexe Abrechnungssysteme von Zeit und Zeit eine Wartung, innerhalb derer aus Vorsichtsgründen keine Abrechnungen erstellen werden können.
Dennoch sind wir sehr bemüht, allen Kunden eine pünktliche und korrekte Rechnung zukommen lassen. Auch in Ihrem Falle möchten wir uns um Ihre Zufriedenheit bemühen und werden Sie in Kürze noch einmal persönlich kontaktieren, um Ihnen die genauen Umstände der Verzögerung sowie die weiteren Schritte zu erläutern.
Wir bitten um Entschuldigung und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Weitere Infos: stromio. stop (at) emailn.de
Oder kümmert er sich "systembedingt" derzeit um seine 10+X anderen Unternehmen?
Die Frist, die ich bis heute gesetzt hatte, hat Stromio wieder verstreichen lassen, keine Antwort auf Mails, nix- ich habe es satt.
Der Firma Stromio gilt mein volles Mitgefühl - so ein böser Systemfehler aber auch. :o)
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Das ist das endgültige Ende der Geschäftsbeziehung - und das ist auch gut so!