Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 343 Views | 18.07.2011 | 17:08 Uhr
geschrieben von Dr. Sabine Teubner

Stromio GmbH (Magdeburg)

Noch immer keine Schlussrechnung!

Bestell-/Kundennummer: 1267819

Nach unzähligen Mails und Telefonaten: Ich fordere meine seit 30.5.2011 anhängige Abschlussrechnung. Die Firma Stromio behauptete mehrfach per Mail, sie könne seit Anfang Juni durch einen "technischen Fehler" keine Rechnungen erstellen.

Die MitarbeiterInnen am Telefon versprechen sofortige Abhilfe - die dann wieder nicht eintritt.

Am 20. Juli werde ich, wenn ich noch immer keine Rechnung habe, das Mahnverfahren eröffnen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortiger Versand der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2011 | 13:59
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass es bei der Erstellung Ihrer Rechnung zu einer Verzögerung gekommen ist.

Leider erfordern komplexe Abrechnungssysteme von Zeit und Zeit eine Wartung, innerhalb derer aus Vorsichtsgründen keine Abrechnungen erstellen werden können.

Dennoch sind wir sehr bemüht, allen Kunden eine pünktliche und korrekte Rechnung zukommen lassen. Auch in Ihrem Falle möchten wir uns um Ihre Zufriedenheit bemühen und werden Sie in Kürze noch einmal persönlich kontaktieren, um Ihnen die genauen Umstände der Verzögerung sowie die weiteren Schritte zu erläutern.

Wir bitten um Entschuldigung und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


19.07.2011 | 09:41
von Heinz | Regelverstoß melden
Einfach die letzten Überweisungen zurück buchen (geht bei jeder Bank bis zu einem Jahr, auch wenn das niemand weiß), eigene Abrechnung erstellen (alle Boni, den reellen Zählerstand, den Tarif mit berücksichtigen) und abwarten. Stromio wird sich ganz schnell melden. Plötzlich gibt es auch keinen Systemfehler mehr. Ach ja, Mahnungen, Inkasso und solche Scherze ignorieren.
Weitere Infos: stromio. stop (at) emailn.de

19.07.2011 | 21:15
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Herr Varol hat offenbar "systembedingt" vergessen, dass man für Rechnungen einen Stift und einen Zettel braucht. Das hat jahrzehntelang ohne EDV funktioniert, nur bei Stromio funktioniert es nicht.

Oder kümmert er sich "systembedingt" derzeit um seine 10+X anderen Unternehmen?

20.07.2011 | 17:59
von ReclaBoxler-2319217 | Regelverstoß melden
Ist ja interessant zu lesen. Ich warte jetzt auch schon seit März 2011 auf meine Abschlussrechnung, mir haben die auch erzählt, die hätten einen Systemfehler. Wahrscheinlich ist das System, was für meine Schlussrechnung zuständig ist, schon seit Anfang April defekt. Unglaublich, was die mit uns machen. Habe jetzt auch die letzten vier Raten zurück buchen lassen, hatte natürlich prompt vier Mahnungen mit Rücklastschriftgebühren von jeweils 8,00€, sowie Mahngebühren von jeweils 5,00€ im Briefkasten, da waren die auf einmal rasend schnell.

20.07.2011 | 18:15
von Dr. Sabine Teubner | Regelverstoß melden
Danke für die Tipps; ich habe jetzt auch die letzten beiden Rechnungen zurück gebucht- mal sehen, was passiert!
Die Frist, die ich bis heute gesetzt hatte, hat Stromio wieder verstreichen lassen, keine Antwort auf Mails, nix- ich habe es satt.

Der Firma Stromio gilt mein volles Mitgefühl - so ein böser Systemfehler aber auch. :o)

20.07.2011 | 18:31
von ReclaBoxler-4429128 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

26.07.2011 | 10:31
von Dr. Sabine Teubner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach der Beschwerde kam Bewegung in die Sache: Am 25. Juli wurde endlich die Summe von 497,19 überwiesen.
Das ist das endgültige Ende der Geschäftsbeziehung - und das ist auch gut so!




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