Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 502 Views | 09.09.2011 | 12:52 Uhr
geschrieben von Michael Merkle

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Falsche Stromendabrechnung von Stromio

Wir sind am 30.12.2010 aus unserer Mietwohnung ausgezogen, haben den Strom abgelesen und an Stromio per Post verschickt.

Anstatt einer korrekten Abrechnung zu schicken, bekommen wir von Stromio Rechnungen für die wir noch bis Februar 2011 Strom bezahlen sollen. Auf unsere Schreiben leider keine Rückantwort, stattdessen wir man jetzt ständig von der Firma Teschinkasso gedroht.

Doch bis heute 09.09.2011 war es der Firma Stromio bzw. Teschinkasso nicht möglich, eine korrekte Abrechnung zu schicken.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Ordentliche Abrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.09.2011 | 16:29
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Merkle,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Nach unseren Aufzeichnungen haben Sie uns leider erst am 12. Januar 2011 Ihren Umzug für ein vergangenes Datum am 30.12.2010 gemeldet.

Um einen Umzug korrekt bearbeiten zu können, ist eine Meldung 6 Wochen vorab notwendig.

Wir haben dennoch durch Einsatz unserer Mitarbeiter mit dem zuständigen Netzbetreiber einen rückwirkenden Auszug im Februar 2011 arrangieren können.

Wir werden Sie in Kürze noch einmal persönlich kontaktieren, um den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


17.09.2011 | 11:15
von Michael Merkle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion bzw. Antwort von Stromio. War aber auch nicht anders zu erwarten.


03.10.2011 | 20:21
von Michael Merkle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bis heute keine Antwort von Stromio. Schade eigentlich!
Aber wie soll man bitte sechs Wochen vor Auszug kündigen, wenn der Vertrag erst 01.12. beginnt und man zum 30.12. umzieht? Es kann doch nicht so schwer sein, eine Endabrechnung für einen Monat zu erstellen.


03.10.2011 | 20:37
von Holger EMMERICH | Regelverstoß melden
HALLO ALLE:
WIR SIND AUCH ZU STROMIO GEWECHSELT. GROßER FEHLER! ALLES, WAS ICH GELESEN HABE, STIMMT MIT DER ARBEITSWEISE VON STROMIO ÜBEREIN. DAS ENDE VOM LIED, ICH MUSSTE EINEN ANWALT NEHMEN (ANWALT FÜR ENERGIERECHT), UM NICHT MEIN SAUER VERDIENTES GELD AN DIESE ORGANISATION ZU VERLIEREN. HABE NICHT MEHR ALS NÖTIG GEZAHLT TROTZ MAHNUNGEN VON STROMIO.
DEN FALL HABEN WIR GEWONNEN, AKTENZEICHEN 24 C 223/11 LANDGERICHT KOBLENZ. DES WEITEREN WURDEN DIESE UNTERLAGEN VOM KOMPLETTEN FALL AN DIE VERBRAUCHERZENTRALE IN RHEINLAND-PFALZ (MAINZ) GESCHICKT.

WEHRT EUCH, DAS KANN ICH NUR SAGEN, LASST EUCH NICHTS GEFALLEN VON NIEMANDEM UND SCHON GAR NICHT, WENN ES SICH UM DIE PAAR KRÖTEN HANDELT, DIE MAN SEIN GEHALT NENNT.

24.10.2011 | 13:16
von Michael Merkle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile hat sich Stromio bei uns gemeldet und wir warten noch auf die korrekte Abrechnung.


04.11.2011 | 10:22
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

21.11.2011 | 17:16
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

09.12.2011 | 07:39
von Michael Merkle gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dank der tollen Mitarbeiterin Frau S. konnte hier endlich eine Lösung gefunden werden. Unser Dank richtet sich an Frau S. persönlich: Vielen LIEBEN DANK!




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