E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)
E. ON Schlussabrechnung nach Anbieterwechsel nicht erfolgt
Bestell-/Kundennummer: 232000430374
Wie so vielen bereits ergangen, habe ich auch das Problem, nach Anbieterwechsel meine Schlussabrechnung von E.ON mit Guthaben zu bekommen.
Mir wurde von E.On meine Kündigung zum 31.05.2011 bestätigt, der Wechsel zum neuen Anbieter verlief insoweit völlig reibungslos.
Ich habe wie verlangt am 31.05.2011 online den aktuellen Zählerstand übermittelt und dann auf die Schlussabrechnung gewartet. Nach angemessener Zeit per e-Mail an E.ON über das Serviceportal geschrieben und um Rückmeldung gebeten, aber nie Antwort erhalten.
Dann folgten diverse kostenpflichtige Anrufe mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen:
- Zählerstand liegt vor, die Rechnung kommt in Kürze.
- Rechnung noch nicht erteilt, ich (Kollegin von E. ON) prüfe und kümmere mich, Rechnung folgt kurzfristig.
- Anruf: Antwort wie vor
- Schlussrechnung kann nicht automatisch erstellt werden, Prüfung folgt.
- Anruf: Antwort wie vor.
- Anruf: Schlussrechnung kann nicht erteilt werden, von mir mitgeteilter Zählerstand vom Einzug 2010 weicht vom Zählerstand lt. Netzbetreiber ab? Wohlgemerkt ist der von mir "richtig" mitgeteilte Zählerstand gegenüber dem anderen im Ergebnis zu meinem Nachteil. Zählerstand muss berichtigt werden auf meinen Wert, Rechnung folgt dann in Kürze.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
- Anruf: Zählerstand nunmehr i. O, Vorgang wird aber in die Fachabteilung gegeben.
- Anruf: Vorgang nicht in Fachabteilung, aber jetzt garantiert. Gutschrift von 5,--€ für kostenpflichtige Anrufe zugesichert;
- Schreiben aus der Fachabteilung Anfang August, solle mich noch wenig gedulden, Rechnung folgt in Kürze.
Nach nun weiteren gut fünf Wochen ist nichts passiert und ich fühle mich massiv verarsxxxx, die Fachabteilung ist telefonisch nicht zu bekommen und per e-Mail braucht man sich gar nicht erst die Mühe machen.
Meine letzte Idee ist mittlerweile, zum einen meinen Rechtsanwalt und die Presse einzuschalten. Von Service kann E. ON jedenfalls nicht sprechen und auch kaum erwarten, bei einem solchen Geschäftsgebaren Kunden jemals zurück zu gewinnen!
Was kann ich hier sonst noch machen? So etwas habe ich sonst noch nie erlebt!
15.09.2011 | 18:05
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag, Herr Homann,
Sie haben recht, eigentlich hätten Sie die Schlussrechnung direkt nach der Ablesung erhalten sollen. Bitte entschuldigen Sie, dass es bei Ihnen länger dauert. Unser Anspruch ist es, so schnell wie möglich eine fehlerfreie Rechnung auf den Weg zu Ihnen zu bringen.
Erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass wir Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort auszahlen - dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.
Es tut uns leid, dass wir heute noch keine bessere Nachricht für Sie haben.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
(z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in der Reclabox reicht nicht!
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (E. ON Avacon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Dass die sich überhaupt trauen, von eigenen Ansprüchen in Sachen Service zu sprechen, lachhaft. In dieser Firma mangelt es nach am eigenen Leib erlebtem an Fachwissen und Kompetenz. Die armen Telefonistinnen gehören vernünftig geschult oder ist es Firmenideologie, Schlussrechnungen von Wechselkunden mutwillig zu verzögern oder gar zu verweigern und die Mitarbeiterinnen in der Hotline wimmeln Kunden mit wechselnden Ausreden ab? Nebeneffekt: E. ON verdient an den kostenpflichtigen Anrufen.
Den Hinweis der sofortigen Auszahlung eines Guthabens nach Rechnungserteilung war auch schlau, wenn denn wenigstens gerade diese endlich mal erstellt und versandt wäre.
Im Endeffekt werde ich weiterhin wieder nur vertröstet.
Aber nunmehr 14 Wochen sind genug, dank des netten Tipps werde ich zwangsläufig wohl im Laufe der kommenden Woche eigene Infos von den Kollegen des zentralen Mahngerichts einholen und dann mit letzter Frist gerichtliche Schritte ankündigen und auch einleiten. Genug ist genug.
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.