eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Bewusst verzögerte Rechnungslegung
Bestell-/Kundennummer: 41309725 Zähler-Nr. 20131702
Eprimo war in der Zeit vom 01.04.11 bis 30.09.11 mein Gasversorger. Auf meine am 05.11.11 erfolgte Anfrage beim call-center nach dem Verbleib der Schlussrechnung wurde mir mitgeteilt, dass trotz zweifacher Erinnerung beim Grundversorger von diesem Brennwert und Zustandszahl noch nicht übermittelt worden seien, weshalb eine Rechnungsstellung (noch) nicht möglich sei.
Diese Aussage ist nachweislich falsch. Mir liegt in Schriftform die Äußerung des Grundversorgers EWR vor, wonach die beiden Kennzahlen Anfang Oktober 2011 an eprimo übermittelt wurden und der Eingang von dort am 07.10.11 bestätigt wurde.
Anm.: Diese Art der verspäteten Rechnungslegung unter Verweis auf angebliche Untätigkeit des Grundversorgers ist mir von anderen Gasversorgern bekannt und scheint Teil des Systems beim Anbietrewechsel zu sein.
Ich erwarte eine unverzügliche Rechnungslegung und Auskehrung des sich auch in diesem Fall ergebenden Restguthabens.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . . . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eprimo) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.