Vattenfall Europe Sales GmbH (Berlin)
Abbuchung trotz Widerspruch zur Jahresabrechnung
Bestell-/Kundennummer: nulls
Ich habe eine Abrechnung von VATTENFALL erhalten, der ich widersprochen habe. VATTENFALL hat trotzdem den Betrag von rund 400 Euro abgebucht. Nach erneuter Beschwerde, in der ich um Rücküberweisung und anschliessender Klärung gebeten habe, erhielt ich nach über einem Monat (!) eine Rückmeldung. VATTENFALL teilte mir mit, dass die Abrg so korrekt sei. Ich bin sehr verärgert, da ich (unabhängig von der Richtigkeit) um Rücküberweisung gebeten habe. Wieso nimmmt sich VATTENFALL es heraus, einfach bei Beschwerden weiterhin abzubuchen? Ich befinde mich im Insolvenzverfahren und darf mir in dieser Phase nichts zuschulde kommen lassen. Die laufenden Kosten dürfen natürlich abgebucht werden, aber die Nachzahlung soll sich VATTENFALL aus der Insolvenzmasse holen, da sie aus der Zeit vor Antragstellung stammen.
Ich ernähre m ich seit 2 Wochen nur von Nudeln und werde wegen der unrechtmässigen Abbuchung meine laufenden Kosten nicht zahlen können, mein Verfahren ist also stark gefährdet und damit auch mein Leben, obwohl ich einem Job etc nachgehe alles daran setze, laufende Rechnungen zu begleichen und mir nichts zuschulde kommen zu lassen und nicht Hartz 4 o. ä. beantragt habe. Ich bin am Ende - DANKE VATTENFALL!
Deswegen wird Vattenfall wahrscheinlich auch nicht in diesem Forum antworten.
Aber vielleicht bewirkt die Beschwerde doch etwas.
Viel Glück.
Innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen möglich.
"Rechtswidrige Lastschrift-Abbuchungen"
Zitat:
".. . Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist.
Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. ...
... Eine Lastschrift, für die eine gültige Genehmigung erteilt war, gilt laut Aussage der Banken als endgültig genehmigt, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen nach Kontobelastung widersprochen und die Lastschrift rückgebucht wird.
Sonst gilt die Lastschrift als genehmigt und kann nicht mehr zurück gegeben werden.
Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.
So steht es jedenfalls in den offiziellen Richtlinien der Bundesbank zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren.
www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php
... Unbestritten gilt jedenfalls die Frist von 13 Monaten bei ungenehmigten Lastschriften.
Sollte Ihnen Ihre Bank etwas anderes erzählen wollen, etwa das leider weitverbreitete 6- bzw. 8-Wochen-Märchen, nehmen Sie einen Ausdruck der Richtlinien der Bundesbank mit und zeigen Sie diese Ihrem Bankberater. ... "
Weiß Ihr Insolvenzverwalter von Ihrer Rechnung?