Durch Familienkasse Bautzen gelöste Beschwerde. | 2176 Views | 06.03.2012 | 16:59 Uhr
geschrieben von Frank Georg

Familienkasse Bautzen (Bautzen)

Es hat sich nichts geändert - keine Besserung in Sicht

Bestell-/Kundennummer: KG - Nr. 072FK528993

Nach fünf Jahren Abstinenz bei der FK Bautzen hat unser Sohn (24 J.) erneut Anspruch auf Kindergeld. Was die Bearbeitung anbelangt, es hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert. Es ist die reinste Schikane!

SCHLAGWORTE

Seit sechs Monaten werden wir hingehalten und die Nachzahlung hat sich schon auf über 3000,- Euro erhöht. Hier steckt System mit Hinhaltetaktik dahinter. Nach Ablauf von sechs Wochen bekommt man wieder Bescheid, dass noch irgendwelche Unterlagen fehlen und diese sollen erneut nochmal eingereicht werden. Zuerst waren es Ausbildungsverhältnisse, die nochmals zu klären waren. Dann wollte man wieder Nachweise über Verdienstabrechnungen und erhöhte Werbungskosten. Jetzt will man noch eine Bescheinigung über die Dauer des geleisteten Wehrdienstes, obwohl das für die Berechnung nicht relevant ist, da wir Kindergeld für die Dienstzeit gar nicht beantragt haben.

Inzwischen habe ich nun schon mehrmals sämtliche Unterlagen eingereicht, die jedes Mal von einem anderen Beamten bearbeitet werden und somit weiß die eine Hand nicht, was die andere tut. Somit gewinnt man Zeit und es vergehen Wochen und Monate. Man ist nicht gewillt zu zahlen, bis die genervten Familien aufgeben und es dann ganz sein lassen.

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Meine Forderung an Familienkasse Bautzen: Zahlung des Kindergeldes ab Sept. 2010


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Kommentare und Trackbacks (13)


06.03.2012 | 21:47
von ReclaBoxler-1452552
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08.03.2012 | 13:33
von Frank Georg
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08.03.2012 | 13:35
von Frank Georg
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10.03.2012 | 12:45
von ReclaBoxler-7151791
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10.03.2012 | 20:06
von H. Janusz
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15.03.2012 | 14:13
von Frank Georg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier wird auch nichts passieren. Ich habe jetzt einen RA eingeschaltet und er wird sich jetzt darum kümmern. Es ist schon schlimm genug, dass man das Kindergeld einklagen muss!


22.03.2012 | 17:19
von Frank Georg
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30.03.2012 | 17:38
von Frank Georg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Nachfrage über die Hotline erfuhr ich zufällig, dass das ab Januar 2012 gezahlte Kindergeld ohne Einkommensnachweis auf das ehemalige Konto meines Sohnes überwiesen wurde, d. h. unsere eingereichten Unterlagen vom Okt. 2010 mit Angabe seiner neuen Bankverbindung wurden demzufolge nicht geändert. Aus diesen Tatsachen ist eindeutig erkennbar, dass unsere mehrfach eingereichten Unterlagen ad acta gelegt wurden.


27.04.2012 | 22:21
von Frank Georg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ohne Einkommensnachweis gezahlte Kindergeld ab Januar bis April 2012 wurde jetzt nachgezahlt!
Die geforderte Nachzahlung von 16 Monaten ist noch nicht erfolgt, da nach Einspruch mit Fristsetzung erneut Unterlagen angefordert wurden. Durch den Einspruch habe ich jedenfalls erst mal einen persönlichen Ansprechpartner. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, wird Klage beim Finanzgericht eingereicht.


03.05.2012 | 21:14
von P. Ahrens
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.05.2012 | 16:48
von Frank Georg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem Einspruchsverfahren wurde die Einspruchsentscheidung nach eingehender Prüfung das Kindergeld für 2011 nachgezahlt!
Für die Monate 07-12/2010 fehlten in unserer Akte wieder mal Einkommensnachweise, obwohl reichlich Papier eingereicht wurde.
Nach Rücksprache mit unserer Bearbeiterin haben wir auch auf Anraten vom RA eine schlichte Änderung in der Klagefrist beantragt. Gegen die Ablehnung der schlichten Änderung soll erneut ein Einspruch möglich sein. Erst dann darf geklagt werden.


29.05.2012 | 16:08
von Sarah M.
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26.07.2012 | 21:18
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


26.07.2012 | 21:38
von Frank Georg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Familienkasse hat 2/3 der Gesamtsumme
nachgezahlt. Für die restlichen Monate wurde der Grenzbetrag durch die Zahlung von Entlassungsgeld nach Wehrdienstzeit geringfügig überschritten, so dass kein Kindergeldanspruch für 2010 bestand.




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