Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
Rheinpower verzögert Abrechnung, da wir ca. 500€ zurückbekommen
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto : 8900003024
Am 22.02. 2012 haben wir nach Aufforderung durch unseren Gaslieferanten Stadtwerke Duisburg, den Zählerstand per Mail mitgeteilt. Am 29. 02. ist der geschlossene Jahresvertrag ausgelaufen.
Seit dem haben wir mehrere Mails geschrieben und Telefonate mit dem Versorger geführt, sind aber immer wieder mit Ausreden vertröstet worden.
Auf Mails gibt es nur vorgefertigte Standartantworten. Am Telefon wurde uns gesagt, dass man zur Zeit Systemschwierigkeiten hätte.
Wie ich aber aus mehreren Internetportalen erfahren musste, sind das die gleichen Antworten die Kunden schon seit fast zwei Jahren von diesem Anbieter bekommen. Sobald der Kunde ein Guthaben hat, aus dem er Geld zurückbekommt, macht das System Schwierigkeiten.
Da wir wöchentlich unser Zählerstände erfassen, konnten wir unseren Verbrauch berechnen und wissen, dass wir mit einer Rückzahlung von ca. 500€ zu rechnen haben.
Der Gaspreis bei Rheinpower ist günstiger als der unseres alten Versorgers, deshalb haben wir gewechselt. Hätte ich allerdings gewusst, wir man sich bei diesem Anbieter dem Kunden gegenüber verhält und wie viel Ärger man uns jetzt macht, wäre ich bei der GASAG geblieben.
Jetzt muss ich mir rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke Duisburg überlegen. Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert.
20.03.2012 | 16:30
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice
Sehr geehrte Kundin,
wir bedauern die entstandenen Irritationen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben müssen beim Lieferanten erfasste Gaszählerstände um die Abrechnungsfaktoren Brennwert und Zustandszahl angereichert werden. Diese Werte hat allerdings nur der jeweilige Netzbetreiber vorliegen.
Daher schickt der Lieferant diese Zählerstände an den Netzbetreiber, der dann 28 Tage Zeit hat, die Stände um die Brennwert und Zustandszahl anzureichern.
Wir können hiemit allen Lesern von ReclaBox versichern, dass es bei uns keinerlei "systematischen" Verzögerungstaktiken o. ä. gibt. Sobald die Abrechnungsfähigkeit gegeben ist, werden die Abrechnungen erstellt und Guthaben ausgezahlt.
So auch in Ihrem Fall: so haben wir nun gestern, 19 Tage nach Vertragsende entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Schlussabrechnung erstellt.
Freundliche Grüße
Stadtwerke Duisburg AG
i. A. Christian von Bargen
Das novellierte EnWG schreibt vor, dass ab 4. Februar 2012 die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Insbesondere für die wertvollen Tipps die ich beim Lesen gleichartiger Probleme gefunden habe.
Bei H. für seine Antwort auf die Beschwerde ID 46552
Bei Melanie für die Antwort auf die Beschwerde ID 43921
Beide haben völlig Recht, Telefonate und mails bringen gar nichts. Ich habe eine Einschreiben an die Stadtwerke geschickt, darauf hin fingen sie an sich zu bewegen.
Gestern bin ich zuhause angerufen worden und man hat mir die Erstellung meiner Abrechnung zugesichert, die dann per mail gekommen ist. Ebenso konnte ich auch endlich meine Abschläge reduzieren.
Ich möchte mich auch bei Gilbert bedanken, von der Novellierung des EnWG habe ich vorher nicht gewußt.
Die Beschwerde werde ich aber erst schließen wenn die Stadtwerke Duisburg mein Guthaben überwiesen haben.
Heute, am 4.4., habe ich von den Stadtwerken Duisburg mein Guthaben überwiesen bekommen.