719 Views | 18.06.2012 | 08:26 Uhr
geschrieben von Claus-Peter Leicht

FlexStrom AG (Berlin)

Weniger KWh als im Paket verbraucht - soll jetzt nachzahlen

Bestell-/Kundennummer: 900001576989

Ich war vom 1.3.2011 bis zum 28.2.2012 Flexstrom Kunde und hatte das 1200 er Single Regio Zone 21 Herbst Spezial für 282,- Euro per Vorkasse gekauft.

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Nun habe ich die Schlussabrechnung erhalten und soll 50,43 Euro nachzahlen. Wie kann das sein? Ich habe von den 1200 KWh nur 1079 KWh verbraucht?

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Löschen der Forderung über 50,43 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


18.06.2012 | 09:01
von L.F. | Regelverstoß melden
Im Herbst 2011 gab es eine allgemeine Preiserhöhung.

20.06.2012 | 20:40
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Haben Sie in Ihrer ursprünglichen Vertragsbestätigung eine Preisgarantie zugesagt bekommen? Dann ist Ihre Forderung (keine Nachzahlung) berechtigt.
Falls nicht, hat Ihnen Flexstrom eine Tariferhöhung mitgeteilt, der Sie nicht widersprochen haben? Dann müssen Sie leider zahlen.

Und nun zu Flexstrom selbst: Diese "Firma" legt es nur darauf an, die Kunden durch Nichteinhaltung von Versprechen (z. B. Bonus), dubiosen Auslegungen der Geschäftsbedingungen, die keiner versteht, und unbegründeten Preiserhöhungen um ihr Geld zu bringen. Die Lehre daraus:
- keine Verträge mit solchen unseriösen Stromanbietern abschließen
- bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
- alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) informieren und dringend davon abraten.
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abcschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.

11.07.2012 | 11:05
von Ghost | Regelverstoß melden
Laut Rechnung gab es bei Ihnen ab dem 7. Belieferungsmonat einen Tarifwechsel. Im Gegensatz zu einer Preiserhöhung ist ein Tarifwechsel eine Vertragsänderung die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Einseitige Vertragsänderungen sind unwirksam.

Als ich im vergangenen Jahr meinen Vertrag mit FS beendete, haben die bei mir auch sowas versucht. Auf meinen Hinweis, daß ich über einen Tarifwechsel nicht informiert worden war und diesem auch nicht zugestimmt hatte, schickte mir FS den "Text der Preisanpassung" zu. (Da dieser Text zu gefühlten 83% nur aus der generellen Aufforderung bestand, zu Ökostrom zu wechseln ohne ein konkretes Angebot zu nennen, liegt der Verdacht nahe, daß es sich hierbei um den neu-formatierten Text eines möglicherweise tatsächlich von FS versendeten Werbeschreibens handelt, in welchem der Tarifwechsel versteckt war. Eine (rechtsunwirksame) Praxis, für die FS in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurde.) Dieses Schreiben enthielt jedoch weder eine Aufforderung zur Zustimmung noch fingierte es eine solche für den Fall der Nichtantwort. Eine wirksamen Vertragsänderung war also offensichtlich nicht zustande gekommen. Auf meine dementsprechende Antwort hin wurden sie plötzlich sehr kulant und verzichteten auf den Tarifwechsel.



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