953 Views | 13.07.2012 | 15:47 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2716611

FlexGas GmbH (Berlin)

Verweigerung Korrektur der Endabrechnung & Bonusgewährung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001643407

Ich war vom 31.05.2011 bis zum 01.06.2012 Kunde bei FlexGas.

SCHLAGWORTE

In der Endabrechnung vom 28.06.2012 wurde sowohl der Neukundenbonus vergessen als auch ein komplett falscher Endwert angesetzt.

Nach unzähligen E-Mails mit dem Kundenservice bekam ich immer die gleiche Textbaustein-Antwort, ohne näher auf meine Anfrage einzugehen:

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

In den mittlerweile gültigen AGBs auf der Homepage wird das sogar noch näher erläutert:

Dies bedeutet, dass Ihnen FlexGas den Bonus gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.

Da ich nach eindeutiger Fristberechnung nicht eine Sekunde weniger als die geforderten zwölf Monate Gas bezogen habe, verstehe ich dieses ganze Theater nun nicht mehr, die Sachbearbeiter anscheinend ebenso wenig!

Zudem wurde einfach ohne Rückfrage bei mir oder meinen lokalen Grundversorger ein Endabrechnungswert geschätzt und abgerechnet. Heute - nach mehr als zwei Monaten später - ist dieser Wert noch nicht einmal ansatzweise erreicht! Hierauf reagiert diese Firma überhaupt gar nicht und mahnt statt dessen den aussehenden Rechnungsbetrag an, obwohl mir eine Zahlungs-Fristverlängerung bis zum 17.07.2012 eingeräumt wurde.
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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Gewährung des Neukundenbonus und Korrektur der Abrechnung auf den tatsächlichen Verbrauchswert


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


13.07.2012 | 22:14
von Tut nichts Zur Sache | Regelverstoß melden
Teilen Sie den Zählerstand zum Lieferantenwechsel einfach Ihrem Verteilnetzbetreiber mit. Dieser übermittelt i. d.R. die Zählerstände an den jeweiligen Versorger. Dass die Abrechnung anlaog zu den Zählerständen des VNB (Verteilnetzbetreibers) erfolgt liegt schon alleine im Interesse beider betroffener Parteien. Wer der für Ihre Verbrauchsstelle zuständige VNB ist, können Sie beispeilsweise über über Ihren Grundversorger erfragen. Bezüglich der Bonusgewährung? Haben Sie schon eine schriftliche Beschwerde an die Geschäftsführung gerichtet?

21.07.2012 | 11:03
von ReclaBoxler-2716611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.08.2012 | 11:10
von ReclaBoxler-2716611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang immer noch keine Reaktion.


25.08.2012 | 11:23
von ReclaBoxler-2716611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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