Durch Löwenzahn Energie gelöste Beschwerde. | 981 Views | 04.09.2012 | 10:58 Uhr
geschrieben von Birgit Aus Harburg

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Mahnungen trotz Einzugsermächtigung bei Vertragsabschluss

Wer bei diesem Anbieter einen Vertrag abschließt, kann sein "Blaues Wunder" erleben!

SCHLAGWORTE

Soviel Inkompetenz, Ignoranz und Unvermögen oder einfacher gesagt - Blödheit ist mir noch nie untergekommen!

Als erste "Amtshandlung" wurde die Anmeldung beim Netzbetreiber um zwei Monate verzögert, sodass ich in die Grundversorgung geraten bin. Weder auf Anrufe noch auf Mails wurde reagiert - außer die generierten Eingangsmails passierte nichts.

Nachdem nun endlich die Anmeldung beim Netzbetreiber vorgenommen wurde, werde ich jetzt jeden Monat mit Mahnungen "beglückt", obwohl ich bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt habe.

Ich habe wieder diverse Mails geschrieben, auf die oftmals erst nach 4 Wochen reagiert wurde, sodass ich sogar eine 2. Mahnung erhalten habe. Wenn man die sogenannte teure Hotline anruft, passiert auch nicht viel, außer dass man die Auskunft erhält, dass das Anliegen an die Fachabteilung weitergeleitet wird. Mittlerweile habe ich 2 Mails mit der Bestätigung meiner Einzugsermächrtigung erhalten. Die Abschlagszahlungen werden trotzdem nicht eingezogen, sondern stattdessen wird mir jeden Monat aufs Neue eine Mahnung zugesandt.

So langsam finde ich die Sache nicht mehr lustig, weil ich mir ganz bewusst die monatliche Zahlungsweise ausgesucht habe, um nicht eine so große Summe auf einmal bezahlen zu müssen.

Mal sehen, was noch alles geschieht, bis ich den Vertrag endlich kündigen kann und was nach Kündigung des Vertragsverhältnisses passiert.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Ordnungsgemäßer Einzug der Abschlagszahlungen


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Kommentare und Trackbacks (6)


04.09.2012 | 16:00
von ReclaBoxler-9814277 | Regelverstoß melden
Ein wenig Recherche vor Vertragsabschluss hätte Ihnen einigen Ärger ersparen können.
Dazu reicht schon der Wikipedia-Artikel:
de.wikipedia.org/wiki/FlexStrom

Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber Geiz ist eben in vielen Fällen *nicht* geil.

11.09.2012 | 11:21
von Birgit Aus Harburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich heute noch einmal telefonisch an Löwenzahn gewandt, weil ich in der Zwischenzeit wieder eine 2. Mahnung erhalten habe. Dort habe ich die wundersame Auskunft erhalten, dass Löwenzahn angeblich keine monatlichen Abbuchungen vornehmen kann, sondern nur halbjährliche oder jährliche.? Außerdem solle ich doch einfach die Mahnungen ignorieren. Warum ein monatlicher Einzug - wie bei Vertragsabschluss bestätigt - angeblich nicht möglich ist, konnte man mir leider nicht erklären. Ich solle doch froh sein, wenn keine Abbuchungen erfolgen.


24.09.2012 | 09:07
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Löwenzahn Energie ist ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe. Das sagt doch alles!
Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine monatliche Zahlungsweise vereinbart haben, zahlen Sie auf keinen Fall mehr.
Und nicht vergessen, den Vertrag so bald wie möglich (nach Preiserhöhung oder spätestens einem Jahr) zu kündigen. Kündigungsfristen beachten und per Einschreiben mit Rückschein.

25.09.2012 | 15:33
von Birgit Aus Harburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.10.2012 | 08:48
von Birgit Aus Harburg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie konnte das Problem gelöst werden. Löwenzahn hat außerdem in der Zwischenzeit eine exorbitant hohe Preiserhöhung verlangt, sodass ich den Vertrag glücklicherweise kündigen konnte.


25.10.2012 | 20:57
von Achilleas Tzavikas | Regelverstoß melden
Hallo,

kann nur bestaetigen, habe halbjahres Abschlaege gewaehlt und aus 478,99 Euro wurden 1.039,59 Euro.
Das sind 117 % Preissteigerung! Habe die 4 Wochenfrist verpasst, weil
mir es spaeter aufgefallen ist (Preiserhoehung war in einer Broschuere getarnt.
Gehe jetzt damit zum Anwalt!

27.01.2013 | 15:25
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