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867 Views | 25.09.2012 | 14:01 Uhr
geschrieben von Oliver Fleckenstein
Bestell-/Kundennummer: Schaden 30-201-24799-120 A
Ich hatte am 19.07.2012 einen Unfall in Bremen mit einem bei HDI versicherten LKW. Der LKW hat mich von hinten gerammt, während ich nach dem "Reißverschluss"-Prinzip einfädelte. Mein Fahrzeug wurde hierbei beschädigt und ich habe die Polizei gerufen, die den Unfall aufnahm. HDI schickte mir daraufhin einen Gutachter, der den Schaden bezifferte.
HDI hat jedoch bis heute nicht gezahlt und reagiert nicht auf Mails. Bei Anruf wird man vertröstet: "Es ist noch nicht abschließend bearbeitet".
Meine Forderung an HDI Global SE:
Begleichung meines Schadens gemäß Gutachten
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Allerdings sehe ich dadurch noch nicht zwingend einen Erfolg. Wer sich sein Recht auf Vorfahrt erzwingt (ja - das haben Sie getan!) und damit einen Unfall provoziert, muss sich zumindest eine Teilschuld anrechnen lassen. Interesserieren würde, was die Polizei protokolliert hat?
Was garantiert NICHTS bringt, ist die Beschwerde hier.
Wer sich, auch wenn Reißverschlusssystem besteht, reindrängt und einen Lkw mitsamt seinem längeren Bremsweg zum Abbremsen zwingt, der bekommt sicher eine Mitschuld.
www.rp-online.de/aktuelles/vorsicht-beim-einfaedeln-nach-reissverschluss-system-1.2591412
Ich vermute einmal, dass hier nicht alles gezahlt werden wird.