ExtraEnergie GmbH
Abschläge für Stromkosten im zweiten Jahr
Bestell-/Kundennummer: Vertr. Nr. .00324778 Kd.Nr.00324732
Ich bin seit 1 Jahr und 5 Monate bei Hitenergie Kunde. Nach mehrmaliger Nachfrage habe ich nach Monaten meine Endabrechnung erhalten.
Für das erste Jahr habe ich eine Gutschrift von 326,64 Euro erhalten. Dieses Geld wurde nicht ausgezahlt, sondern soll verrechnet werden, mann buchte aber weiter die alten hohen Abschläge ab, womit ich nicht einverstanden war. Ich holte mir erst einmal meine 2 Abschläge für das neue Jahr zurück. Ich teilte Ihnen mit, dass ich nur bereit bin, die Summe als Abschläge zu bezahlen: Arbeitspreis +Grundpreis +Mehrwertsteuer
Den Arbeitspreis brerechnet nach Verbrauch des verangegangenen Jahres. Ich Überweise zur Zeit die Summe, die ich nach tatsächlichem Verbrauch ausgerechnet habe. Jetzt bekomme ich Mahnungen.
08.10.2012 | 15:00
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.
Ein in einer Jahresrechnung errechnetes Guthaben wird in voller Höhe Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit den nächstfolgenden Abschlägen verrechnet. Sie erhalten also i. d.R. keine Einzahlung auf Ihr Bankkonto. Ihr Guthaben führt aber je nach Höhe dazu, dass kommende Abschläge sich vermindern oder sogar entfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Bei Google folgende Wörter eingeben:
WDR Mediathek Nachgefragt: Zu teure Stromrechnungen, falsche Abrechnungen, überhöhte Abschläge und schlechte Vertragsbedingungen
2) Höhe der Abschläge: . .. und was ist mit § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz?
www.vz-nrw.de/UNIQ134971586914868/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen
WDR Servicezeit 09.10.12 überhöhte Abschlagszahlungen
Beschwerde ist noch nicht gelöst
wieder eine Mahnung bekommen. Sie gehen auf
meine Forderung die Abschläge zu senken überhaupt nicht ein. Ich habe bis zum heutigen
Tag noch nicht annährend das verbraucht was Ich Ihnen monatlich überweise.
warum überweisen Sie denn so viel? Haben sie das Video mit Hinweisen vom WDR vom 09.10.12 - "Überhöhte Abschlagszahlungen - Kredite auf Kosten der Kunden? " - nicht gesehen? www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw41/1009/00_abschlagszahlungen.jsp
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hiermit teile Ich Ihnen nochmals mit, dass Ich nicht bereit bin die von Ihnen verlangten hohen Abschläge, die Mahngebühren
und Rücklastschriftgebühr zu bezahlen. Sie hatten von mir im zurückliegenden Jahr 326,64 Euro zu viel kassiert. Auf Grund meiner Rückbuchung wurde dieser zu viel gezahlter Betrag erst Rechnungswirksam, Dementsprechend war die Rückbuchung gerechtfertigt.In diesen Zusammenhang verweise Ich auf die Grundversorgungsordnung
der Energiewirtschaft $ 40 und bestehe meinerseits auf ein schriftliches Antwortschreiben und Stellungsnahme Ihres Unternehmens. Mein Letzter Zählerstand ist Heute 68812kw, am 30.04.2012 betrug er 67391kw. Hieraus ist zu ersehen, dass Ich bereits schon wider eine Überzahlung getätigt habe. Ich behalte mir vor, sollten Sie nicht zu meiner Zufriedenheit antworten,
weitere Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Stromversorger müssen Guthaben in einer Summe erstatten
www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten-4001.html
Zitat: ". .. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten.
Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Eine Aufsplittung in mehrere monatliche Abschläge oder eine Verrechnung, die dem Unternehmen zusätzliches Kapital und damit verbundene Kapitalerträge beschert, ist verboten.
Dies hat das Düsseldorfer Landgericht im Falle der EE GmbH aus Chemnitz entschieden. .. "
www.umwelt-monitor.de/2012/11/stromversorger-muessen-guthaben-in-einer-summe-erstatten/
... und noch der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 06.11.12 "Guthaben auf einen Schlag zurückzahlen"
www.vz-nrw.de/extra-energie-gmbh--guthaben-auf-einen-schlag-zurueckzahlen-1
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Stromanbieter-verlangt-zu-hohe-Abschlaege.html?wtmc=stickyticker2
jetzt die 2 Mahnung, da Ich nur den Betrag überweise den Ich im Vergangenen Jahr ver-
braucht habe. Zum Jahresende habe Ich den
Anbieter gewechselt