235 Views | 18.12.2012 | 09:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5487642

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Bei Umzug keine Kündigung mögich!

Wir wurden ca. 6 Monate von Löwenzahn Energie durch Gas versorgt.

SCHLAGWORTE

Am 01.09. wollten wir in eine Wohnung ohne Gasanschluss umziehen. Einen Monat vorher informierte ich Löwenzahn Energie schriftlich darüber, dass wir aufgrund des Umzugs kündigen (gibt da ja einige einschlägige Rechtsurteile, die ich auch vorsichtshalber mit angab).

Keine Reaktion.

Der Umzugstag rückte näher, also fragte ich nochmal per Mail nach.

Man bräuchte noch die Bescheinigung meines neuen Vermieters, dass es sich wirklich um eine Wohnung ohne Gasanschluss handeln würde. Ok, Bescheinigung geholt, per Post und vorab per Mail an Löwenzahn Energie geschickt.

Antwort: man könne nicht nachvollziehen, ob es sich hierbei wirklich um meinen Vermieter handeln würde. (Es standen sowohl Adresse als auch telefonnummer drauf, man HÄTTE auch anrufen können)

Also ich den Mietvertrag wieder per Post und Mail an Löwenzahn.

Antwort: Man könne meiner Kündigung nicht zustimmen, da ich an gesetzliche Mindestlaufzeiten gebunden wäre.

Hallo? Ich ziehe in eine Wohnung, in der ich die Gaslieferung nicht in Anspruch nehmen könnte, selbst wenn ich es wollte!

Ich also wieder Gesetze rausgesucht und per Mail und Brief widersprochen und Abbuchungsauftrag widerrufen.

Wochenlang keine Reaktion. Abbuchungen von Löwenzahn hab ich kommentarlos storniert. Es geht wohl los!

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Auflösung des bestehenden Vertrages, da ich die Leistungen daraus nicht nutzen kann


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Kommentare und Trackbacks (4)


18.12.2012 | 10:10
von Werner Grems | Regelverstoß melden
FlexStrom/Löwenzahn steht wohl kurz vor der Pleite.

An Ihrer Stelle würde ich mich umgehend an die Schlichtungsstelle Energie wenden:

www.schlichtungsstelle-energie.de/

04.01.2013 | 10:44
von ReclaBoxler-5487642 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion seitens der Firma.


18.01.2013 | 11:15
von ReclaBoxler-5487642 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2013 | 11:27
von ReclaBoxler-5487642 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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