Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)
Bei Umzug keine Kündigung mögich!
Wir wurden ca. 6 Monate von Löwenzahn Energie durch Gas versorgt.
Am 01.09. wollten wir in eine Wohnung ohne Gasanschluss umziehen. Einen Monat vorher informierte ich Löwenzahn Energie schriftlich darüber, dass wir aufgrund des Umzugs kündigen (gibt da ja einige einschlägige Rechtsurteile, die ich auch vorsichtshalber mit angab).
Keine Reaktion.
Der Umzugstag rückte näher, also fragte ich nochmal per Mail nach.
Man bräuchte noch die Bescheinigung meines neuen Vermieters, dass es sich wirklich um eine Wohnung ohne Gasanschluss handeln würde. Ok, Bescheinigung geholt, per Post und vorab per Mail an Löwenzahn Energie geschickt.
Antwort: man könne nicht nachvollziehen, ob es sich hierbei wirklich um meinen Vermieter handeln würde. (Es standen sowohl Adresse als auch telefonnummer drauf, man HÄTTE auch anrufen können)
Also ich den Mietvertrag wieder per Post und Mail an Löwenzahn.
Antwort: Man könne meiner Kündigung nicht zustimmen, da ich an gesetzliche Mindestlaufzeiten gebunden wäre.
Hallo? Ich ziehe in eine Wohnung, in der ich die Gaslieferung nicht in Anspruch nehmen könnte, selbst wenn ich es wollte!
Ich also wieder Gesetze rausgesucht und per Mail und Brief widersprochen und Abbuchungsauftrag widerrufen.
Wochenlang keine Reaktion. Abbuchungen von Löwenzahn hab ich kommentarlos storniert. Es geht wohl los!
An Ihrer Stelle würde ich mich umgehend an die Schlichtungsstelle Energie wenden:
www.schlichtungsstelle-energie.de/
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst